Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 357, Seite 284, Bl. 1-93
Um "Republikfluchten" besser verhindern zu können, dokumentierte das MfS geglückte und gescheiterte Fluchtversuche. Das vorliegende Dokument zeigt Ballons und andere selbstgebaute Fluggeräte, mit denen DDR-Bürger die Grenze nach Westen überwinden wollten.
Vierzig Jahre lang teilte eine Grenze Deutschland in zwei Staaten. Auf knapp 1.400 Kilometern Länge errichtete die DDR Grenzanlagen, die nach und nach zu einem Todesstreifen ausgebaut wurden. Über weitere 168 Kilometer erstreckte sich die Grenze um West-Berlin, ab 1961 mit der Berliner Mauer abgeriegelt. Die Stasi war in die Sicherung dieses "antifaschistischen Schutzwalls" fest eingebunden. Sie beobachtete die dort stationierten Grenztruppen, übernahm mit eigenem Personal die Passkontrollen an den Grenzübergängen und sollte Republikfluchten möglichst schon im Ansatz verhindern.
Eine wichtige Rolle bei der Verhinderung des "ungesetzlichen Verlassens" der DDR kam der Zentralen Koordinierungsgruppe (ZKG) zu. Die ZKG wurde 1975 ins Leben gerufen, um die Anstrengungen des MfS auf diesem Gebiet zu koordinieren und zu bündeln. Dazu gehörte auch, Fluchtversuche zu dokumentieren und daraus effektivere Gegenmaßnahmen abzuleiten. Das vorliegende Dokument ist eine solche Zusammenstellung von gescheiterten Fluchtversuchen mit Hilfe von Ballons und anderen selbstgebauten Fluggeräten.
Solche "Angriffe auf die Staatsgrenze" waren spektakulär und schädigten daher das Ansehen der DDR. Wenn das Fluggerät ungestört starten konnte und sich als flugfähig erwies, ließen sich so die ausgeklügelten Sicherungsmaßnahmen am Boden geschickt umgehen. Das MfS musste also schon die Vorbereitungen zum Bau und zum Start eines solchen Fluggeräts erkennen um ein entsprechendes Vorhaben zu vereiteln. Glückte eine solche Flucht, machte Sie im Westen Schlagzeilen. Einen solchen "Propagandaerfolg" des "Gegners" wollte das MfS aber unbedingt verhindern.
[Das Blatt zeigt zwei Bilder. Auf dem Oberen ist ein selbstgebauter kleiner Hubschrauber zu sehen, der vor einigen Holzpfosten auf sandigem Untergrund steht. Er besteht aus einem einfachen Metallrahmen, an den zwei Sitze, ein Rotor sowie ein Motor montiert sind. Die untere Aufnahme zeigt den Motor von Nahem]
Bild 1: Übersichtsaufnahme des Drehflüglers
Bild 2: Teilübersicht des Antriebes
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 357, Seite 284, Bl. 1-93
Um "Republikfluchten" besser verhindern zu können, dokumentierte das MfS geglückte und gescheiterte Fluchtversuche. Das vorliegende Dokument zeigt Ballons und andere selbstgebaute Fluggeräte, mit denen DDR-Bürger die Grenze nach Westen überwinden wollten.
Vierzig Jahre lang teilte eine Grenze Deutschland in zwei Staaten. Auf knapp 1.400 Kilometern Länge errichtete die DDR Grenzanlagen, die nach und nach zu einem Todesstreifen ausgebaut wurden. Über weitere 168 Kilometer erstreckte sich die Grenze um West-Berlin, ab 1961 mit der Berliner Mauer abgeriegelt. Die Stasi war in die Sicherung dieses "antifaschistischen Schutzwalls" fest eingebunden. Sie beobachtete die dort stationierten Grenztruppen, übernahm mit eigenem Personal die Passkontrollen an den Grenzübergängen und sollte Republikfluchten möglichst schon im Ansatz verhindern.
Eine wichtige Rolle bei der Verhinderung des "ungesetzlichen Verlassens" der DDR kam der Zentralen Koordinierungsgruppe (ZKG) zu. Die ZKG wurde 1975 ins Leben gerufen, um die Anstrengungen des MfS auf diesem Gebiet zu koordinieren und zu bündeln. Dazu gehörte auch, Fluchtversuche zu dokumentieren und daraus effektivere Gegenmaßnahmen abzuleiten. Das vorliegende Dokument ist eine solche Zusammenstellung von gescheiterten Fluchtversuchen mit Hilfe von Ballons und anderen selbstgebauten Fluggeräten.
Solche "Angriffe auf die Staatsgrenze" waren spektakulär und schädigten daher das Ansehen der DDR. Wenn das Fluggerät ungestört starten konnte und sich als flugfähig erwies, ließen sich so die ausgeklügelten Sicherungsmaßnahmen am Boden geschickt umgehen. Das MfS musste also schon die Vorbereitungen zum Bau und zum Start eines solchen Fluggeräts erkennen um ein entsprechendes Vorhaben zu vereiteln. Glückte eine solche Flucht, machte Sie im Westen Schlagzeilen. Einen solchen "Propagandaerfolg" des "Gegners" wollte das MfS aber unbedingt verhindern.
Verhindertes ungesetzliches Verlassen der DDR mittels Heißluftballon
Täter
Dreher (ohne Arbeitsrechtsverhältnis) (20)
aus [anonymisiert], Bezirk [anonymisiert]
Ehepaar
Versandarbeiter (29)
Laborantin (20)
aus [anonymisiert], Bezirk [anonymisiert]
Tatzeit
Anfang 1982 bis 26.9.1983
Bekanntwerden
6.9.1983 - Durch Hinweis eines VP-Angehörigen über das Auffinden von Propangasflaschen und anderen Gegenständen
Bearbeitung
Unverzüglich eingeleitete Maßnahmen führten zur Festnahme der Täter am Startort am 6.9.1983
Tatort
Waldgebiet bei Neufang, Kreis Sonneberg, Bezirk Suhl
Mittel und Methoden
Nach dem Entschluß zum Bau eines Heißluftballons Durchführung umfangreicher und theoretischer Vorbereitungen sowie Beschaffung von Material. Bau von Ballons mit geringer Abmessung und daran Durchführung von Versuchen. Nach Fertigstellung des Ballons und der Erkundung geeigneter Startplätze wurde am 5.9.1983 ein Versuch unternommen, der wegen eines technischen Defekts fehlschlug. Ein weiterer Versuch am 6.9.1983 wurde durch die Festnahme am Tatort unterbunden. In der Untersuchung wurde eine weitere Person ermittelt, die aktive Beihilfe bei der Herstellung des Heißluftballons leistete.
Strafrechtl. Sanktionen
Verurteilung zu Freiheitsstrafen von 3 bis 10 Jahren
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 357, Seite 284, Bl. 1-93
Um "Republikfluchten" besser verhindern zu können, dokumentierte das MfS geglückte und gescheiterte Fluchtversuche. Das vorliegende Dokument zeigt Ballons und andere selbstgebaute Fluggeräte, mit denen DDR-Bürger die Grenze nach Westen überwinden wollten.
Vierzig Jahre lang teilte eine Grenze Deutschland in zwei Staaten. Auf knapp 1.400 Kilometern Länge errichtete die DDR Grenzanlagen, die nach und nach zu einem Todesstreifen ausgebaut wurden. Über weitere 168 Kilometer erstreckte sich die Grenze um West-Berlin, ab 1961 mit der Berliner Mauer abgeriegelt. Die Stasi war in die Sicherung dieses "antifaschistischen Schutzwalls" fest eingebunden. Sie beobachtete die dort stationierten Grenztruppen, übernahm mit eigenem Personal die Passkontrollen an den Grenzübergängen und sollte Republikfluchten möglichst schon im Ansatz verhindern.
Eine wichtige Rolle bei der Verhinderung des "ungesetzlichen Verlassens" der DDR kam der Zentralen Koordinierungsgruppe (ZKG) zu. Die ZKG wurde 1975 ins Leben gerufen, um die Anstrengungen des MfS auf diesem Gebiet zu koordinieren und zu bündeln. Dazu gehörte auch, Fluchtversuche zu dokumentieren und daraus effektivere Gegenmaßnahmen abzuleiten. Das vorliegende Dokument ist eine solche Zusammenstellung von gescheiterten Fluchtversuchen mit Hilfe von Ballons und anderen selbstgebauten Fluggeräten.
Solche "Angriffe auf die Staatsgrenze" waren spektakulär und schädigten daher das Ansehen der DDR. Wenn das Fluggerät ungestört starten konnte und sich als flugfähig erwies, ließen sich so die ausgeklügelten Sicherungsmaßnahmen am Boden geschickt umgehen. Das MfS musste also schon die Vorbereitungen zum Bau und zum Start eines solchen Fluggeräts erkennen um ein entsprechendes Vorhaben zu vereiteln. Glückte eine solche Flucht, machte Sie im Westen Schlagzeilen. Einen solchen "Propagandaerfolg" des "Gegners" wollte das MfS aber unbedingt verhindern.
[Das Blatt zeigt vier Skizzen (zusammengefasst als Bild 1) und ein Foto.]
Bild 1: Selbstgefertigte Skizzen und Berechnungen
Bild 2: Übersichtsaufnahme des Brenners
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
Schlussfolgerungen aus der Ballonflucht zweier Familien aus Pößneck Dokument, 3 Seiten
Bericht zur Aktion "Optimismus" Dokument, 15 Seiten
Fernschreiben zu Vorkommnissen im Bezirk Karl-Marx-Stadt während des Volksaufstands des 17. Juni 1953 Dokument, 4 Seiten
Bericht über einen Fluchtversuch auf der Grenzübergangsstelle Chausseestraße Dokument, 6 Seiten