Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 10390, Bl. 60-87
Christel und Eckhard Wehage versuchten am 10. März 1970, mit einem entführten Passagierflugzeug in den Westen zu fliehen. Als das Vorhaben scheiterte, nahmen sich beide das Leben. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) fertigte daraufhin einen Bildbericht vom Tatort an.
Die junge Physiotherapeutin Christel Zinke aus Wolmirstedt und der in Berßel geborene Eckhard Wehage lernten sich Ende der 60er Jahre kennen und heirateten bald darauf. Da Wehage als Angehöriger der DDR-Volksmarine an seinen Einsatzort in Peenemünde gebunden war, wollte seine Frau zu ihm an die Ostsee ziehen. Doch die staatlich gelenkte Wohnungspolitik in der DDR versagte ihnen auch nach mehreren Anläufen eine gemeinsame Wohnung. Christel Wehage begründete dies später in ihrem Abschiedsbrief mit ihrer Kinderlosigkeit. Die fehlende Freiheit in der Arbeitsplatz- und Wohnortwahl führte schließlich zu dem Entschluss des Paares, in den Westen zu fliehen.
Am 9. März 1970 startete Eckhard Wehage dann gemeinsam mit seiner Frau seinen dritten Fluchtversuch. Der Plan war dramatisch: Sie wollten ein Passagierflugzeug in den Westen entführen. Am Tag zuvor war es Wehage gelungen, zwei Pistolen aus der Waffenkammer seiner Einheit zu entwenden. Doch der Flug von Berlin-Schönefeld nach Dresden wurde kurzfristig abgesagt. So nahm das Paar am Tag darauf, dem 10. März 1970, einen Flug nach Leipzig. Aufgrund der im Jahr 1970 noch vergleichsweise lockeren Sicherheitskontrollen bei Inlandsflügen konnten Eckhard und Christel Wehage die handlichen Makarow-Pistolen ohne Probleme in das Flugzeug schmuggeln. Als sich die Maschine in der Luft befand, forderten sie das Bordpersonal mit gezückten Waffen auf, Hannover anzusteuern. Doch eine Stewardess warnte den Piloten mithilfe eines geheimen Notfallcodes und verwickelte die Entführerin und den Entführer in ein Gespräch, sodass das Flugzeug unbemerkt wieder Ost-Berlin ansteuern konnte. Als die Interflug-Maschine in Schönefeld gelandet war und sich das junge Paar seiner aussichtslosen Situation bewusst wurde, richtete es die Waffen gegen sich selbst.
Die Staatssicherheit übernahm umgehend die Ermittlungen. Dafür arbeitete die Hauptabteilung (HA) IX (Untersuchungsorgan) eng mit anderen MfS-Diensteinheiten, wie der HA I (NVA und Grenztruppen) und der HA XIX (Verkehr, Post, Nachrichtenwesen), zusammen, denn die Themen dieser Diensteinheiten trafen in der Flugzeugentführung aufeinander. Auf Bezirksebene wurden die Bezirksverwaltung Magdeburg und die Kreisdienststellen Wolmirstedt und Halberstadt einbezogen. Außerdem koordinierte die Stasi ihr Vorgehen mit der Volksmarine und den Strafverfolgungsbehörden. Die Federführung bei diesen verschiedenen Untersuchungen übernahm die HA IX.
Am Tatort sicherte das MfS die Spuren und überprüfte das Gepäck der Wehages auf Sprengstoff. Ein anfänglicher Bombenverdacht stellte sich jedoch als falsch heraus. Die Staatssicherheit fertigte einen Bildbericht an, in dem sie detailliert die Spuren festhielt, die Christel und Eckhard Wehage bei ihrem Entführungsversuch hinterlassen hatten. Sie fotografierte die Einschusslöcher im Passagierraum und Cockpit, die Tatwaffen und den Ort, an dem das junge Paar Selbstmord beging. Im Bericht ist zu sehen, dass die Kugeln aus Eckhard Wehages Waffe sogar die Tür zum Cockpit und die Frontscheibe des Flugzeuges durchschlagen haben. Im Original-Bericht befinden sich auch Fotos der toten Wehages, deren öffentliche Zurschaustellung für das Verständnis des Ereignisses aber nicht notwendig ist.
[Auf dem aufgeklebten schwarz-weiß Positiv ist der Passagierraum der Maschine zu sehen, von hinten nach vorn fotografiert. Abgebildet ist der Gang zwischen den Sitzplätzen, auf dessen Boden mehrere nicht erkenntliche Gegenstände mit Kreide umkreist sind. An dem Schloss der angelehnten Zwischentür sind mehrere Einschusslöcher zu erkennen. Sie sind mit der Nummerntafel 3 markiert.]
Bild 3
Übersicht der Passagierkabine vom Heckteil zum Cockpit
Ziffer 3 - Einschusslöcher in der Tür zum Cockpit
(Fracht- und Gepäckraum) siehe Bild 8 bis 10.
[Zu sehen ist auf dem aufgeklebten schwarz-weiß Positiv der Gang im Passagierraum aus vom Standpunkt Cockpit aus. Auf dem Boden am Gangende liegen Tüten und verschiedene Papiere verteilt sowie einige Kreidekreise. Die Sitzplätze des Ehepaars Wehage sind mit den Nummerntafeln 1 und 2 markiert. Ein manuell eingefügter pinker Pfeil zeigt auf das Einschussloch über dem linken Sitzplatz, dem Gangplatz.]
Bild 4
Übersicht der Passagierkabine vom Cockpit zum Heckteil (Bordbüfett)
Ziffer 1 u. 2 - Sitz 12 B und 12 A
(Sitzplätze der Täter).
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Hauptabteilung XIX entstand 1964 durch Umbenennung der Hauptabteilung XIII. Ihre Aufgaben waren die Sicherung des Ministeriums für Verkehrswesen und dessen zentraler Einrichtungen sowie der Verkehrsträger Reichsbahn, Schifffahrt, Kraftverkehr und Luftfahrt als auch der Transportpolizei und deren Arbeitsgebiet K I.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 10390, Bl. 60-87
Christel und Eckhard Wehage versuchten am 10. März 1970, mit einem entführten Passagierflugzeug in den Westen zu fliehen. Als das Vorhaben scheiterte, nahmen sich beide das Leben. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) fertigte daraufhin einen Bildbericht vom Tatort an.
Die junge Physiotherapeutin Christel Zinke aus Wolmirstedt und der in Berßel geborene Eckhard Wehage lernten sich Ende der 60er Jahre kennen und heirateten bald darauf. Da Wehage als Angehöriger der DDR-Volksmarine an seinen Einsatzort in Peenemünde gebunden war, wollte seine Frau zu ihm an die Ostsee ziehen. Doch die staatlich gelenkte Wohnungspolitik in der DDR versagte ihnen auch nach mehreren Anläufen eine gemeinsame Wohnung. Christel Wehage begründete dies später in ihrem Abschiedsbrief mit ihrer Kinderlosigkeit. Die fehlende Freiheit in der Arbeitsplatz- und Wohnortwahl führte schließlich zu dem Entschluss des Paares, in den Westen zu fliehen.
Am 9. März 1970 startete Eckhard Wehage dann gemeinsam mit seiner Frau seinen dritten Fluchtversuch. Der Plan war dramatisch: Sie wollten ein Passagierflugzeug in den Westen entführen. Am Tag zuvor war es Wehage gelungen, zwei Pistolen aus der Waffenkammer seiner Einheit zu entwenden. Doch der Flug von Berlin-Schönefeld nach Dresden wurde kurzfristig abgesagt. So nahm das Paar am Tag darauf, dem 10. März 1970, einen Flug nach Leipzig. Aufgrund der im Jahr 1970 noch vergleichsweise lockeren Sicherheitskontrollen bei Inlandsflügen konnten Eckhard und Christel Wehage die handlichen Makarow-Pistolen ohne Probleme in das Flugzeug schmuggeln. Als sich die Maschine in der Luft befand, forderten sie das Bordpersonal mit gezückten Waffen auf, Hannover anzusteuern. Doch eine Stewardess warnte den Piloten mithilfe eines geheimen Notfallcodes und verwickelte die Entführerin und den Entführer in ein Gespräch, sodass das Flugzeug unbemerkt wieder Ost-Berlin ansteuern konnte. Als die Interflug-Maschine in Schönefeld gelandet war und sich das junge Paar seiner aussichtslosen Situation bewusst wurde, richtete es die Waffen gegen sich selbst.
Die Staatssicherheit übernahm umgehend die Ermittlungen. Dafür arbeitete die Hauptabteilung (HA) IX (Untersuchungsorgan) eng mit anderen MfS-Diensteinheiten, wie der HA I (NVA und Grenztruppen) und der HA XIX (Verkehr, Post, Nachrichtenwesen), zusammen, denn die Themen dieser Diensteinheiten trafen in der Flugzeugentführung aufeinander. Auf Bezirksebene wurden die Bezirksverwaltung Magdeburg und die Kreisdienststellen Wolmirstedt und Halberstadt einbezogen. Außerdem koordinierte die Stasi ihr Vorgehen mit der Volksmarine und den Strafverfolgungsbehörden. Die Federführung bei diesen verschiedenen Untersuchungen übernahm die HA IX.
Am Tatort sicherte das MfS die Spuren und überprüfte das Gepäck der Wehages auf Sprengstoff. Ein anfänglicher Bombenverdacht stellte sich jedoch als falsch heraus. Die Staatssicherheit fertigte einen Bildbericht an, in dem sie detailliert die Spuren festhielt, die Christel und Eckhard Wehage bei ihrem Entführungsversuch hinterlassen hatten. Sie fotografierte die Einschusslöcher im Passagierraum und Cockpit, die Tatwaffen und den Ort, an dem das junge Paar Selbstmord beging. Im Bericht ist zu sehen, dass die Kugeln aus Eckhard Wehages Waffe sogar die Tür zum Cockpit und die Frontscheibe des Flugzeuges durchschlagen haben. Im Original-Bericht befinden sich auch Fotos der toten Wehages, deren öffentliche Zurschaustellung für das Verständnis des Ereignisses aber nicht notwendig ist.
[Das schwarz-weiße Positiv zeigt die Sitze der Wehages über eine weitere Sitzreihe hinweg fotografiert. Auf dem Boden und einer Sitzfläche sind zahlreiche dunkle Flecken zu sehen. Auf den zwei sichtbaren Sitzflächen der Gangplätze ist zerknüllter Stoff oder Papier zu sehen. Auf dem Boden links neben den vorderen montagestreben der letzten Sitzreihe liegt ein Schneidezahn. Der Zahn und ein Einschussloch über den Plätzen wurden mit Kreide markiert und 2 eingezeichnete pinke Pfeile deuten auf sie. Der Pfeil am Einschussloch trägt eine 1, der Pfeil am Schneidezahn trägt die Nummer 2.]
Bild 5
[Das aufgeklebte schwarz-weiß Foto zeigt die Seitenansicht auf die beiden Sitze der Wehages. Auf dem Boden unter den Sitzen sind zwei dunkle Lachen und diverse Spritztropfen. Auf den Kopfbezügen und den Seitenteilen des Sitzes sind Schmierflecken zu erkennen. Am unteren Bildrand liegt der markierte Schneidezahn auf dem Boden, auch in diesem Bild mit einem manuell eingefügten pinken Pfeil und der Nummer 2 versehen. Das Einschussloch über dem Gangplatz ist mit einem händisch eingezeichneten pinken Pfeil und der Nummer 1 markiert.]
Bild 6
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Hauptabteilung XIX entstand 1964 durch Umbenennung der Hauptabteilung XIII. Ihre Aufgaben waren die Sicherung des Ministeriums für Verkehrswesen und dessen zentraler Einrichtungen sowie der Verkehrsträger Reichsbahn, Schifffahrt, Kraftverkehr und Luftfahrt als auch der Transportpolizei und deren Arbeitsgebiet K I.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 10390, Bl. 60-87
Christel und Eckhard Wehage versuchten am 10. März 1970, mit einem entführten Passagierflugzeug in den Westen zu fliehen. Als das Vorhaben scheiterte, nahmen sich beide das Leben. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) fertigte daraufhin einen Bildbericht vom Tatort an.
Die junge Physiotherapeutin Christel Zinke aus Wolmirstedt und der in Berßel geborene Eckhard Wehage lernten sich Ende der 60er Jahre kennen und heirateten bald darauf. Da Wehage als Angehöriger der DDR-Volksmarine an seinen Einsatzort in Peenemünde gebunden war, wollte seine Frau zu ihm an die Ostsee ziehen. Doch die staatlich gelenkte Wohnungspolitik in der DDR versagte ihnen auch nach mehreren Anläufen eine gemeinsame Wohnung. Christel Wehage begründete dies später in ihrem Abschiedsbrief mit ihrer Kinderlosigkeit. Die fehlende Freiheit in der Arbeitsplatz- und Wohnortwahl führte schließlich zu dem Entschluss des Paares, in den Westen zu fliehen.
Am 9. März 1970 startete Eckhard Wehage dann gemeinsam mit seiner Frau seinen dritten Fluchtversuch. Der Plan war dramatisch: Sie wollten ein Passagierflugzeug in den Westen entführen. Am Tag zuvor war es Wehage gelungen, zwei Pistolen aus der Waffenkammer seiner Einheit zu entwenden. Doch der Flug von Berlin-Schönefeld nach Dresden wurde kurzfristig abgesagt. So nahm das Paar am Tag darauf, dem 10. März 1970, einen Flug nach Leipzig. Aufgrund der im Jahr 1970 noch vergleichsweise lockeren Sicherheitskontrollen bei Inlandsflügen konnten Eckhard und Christel Wehage die handlichen Makarow-Pistolen ohne Probleme in das Flugzeug schmuggeln. Als sich die Maschine in der Luft befand, forderten sie das Bordpersonal mit gezückten Waffen auf, Hannover anzusteuern. Doch eine Stewardess warnte den Piloten mithilfe eines geheimen Notfallcodes und verwickelte die Entführerin und den Entführer in ein Gespräch, sodass das Flugzeug unbemerkt wieder Ost-Berlin ansteuern konnte. Als die Interflug-Maschine in Schönefeld gelandet war und sich das junge Paar seiner aussichtslosen Situation bewusst wurde, richtete es die Waffen gegen sich selbst.
Die Staatssicherheit übernahm umgehend die Ermittlungen. Dafür arbeitete die Hauptabteilung (HA) IX (Untersuchungsorgan) eng mit anderen MfS-Diensteinheiten, wie der HA I (NVA und Grenztruppen) und der HA XIX (Verkehr, Post, Nachrichtenwesen), zusammen, denn die Themen dieser Diensteinheiten trafen in der Flugzeugentführung aufeinander. Auf Bezirksebene wurden die Bezirksverwaltung Magdeburg und die Kreisdienststellen Wolmirstedt und Halberstadt einbezogen. Außerdem koordinierte die Stasi ihr Vorgehen mit der Volksmarine und den Strafverfolgungsbehörden. Die Federführung bei diesen verschiedenen Untersuchungen übernahm die HA IX.
Am Tatort sicherte das MfS die Spuren und überprüfte das Gepäck der Wehages auf Sprengstoff. Ein anfänglicher Bombenverdacht stellte sich jedoch als falsch heraus. Die Staatssicherheit fertigte einen Bildbericht an, in dem sie detailliert die Spuren festhielt, die Christel und Eckhard Wehage bei ihrem Entführungsversuch hinterlassen hatten. Sie fotografierte die Einschusslöcher im Passagierraum und Cockpit, die Tatwaffen und den Ort, an dem das junge Paar Selbstmord beging. Im Bericht ist zu sehen, dass die Kugeln aus Eckhard Wehages Waffe sogar die Tür zum Cockpit und die Frontscheibe des Flugzeuges durchschlagen haben. Im Original-Bericht befinden sich auch Fotos der toten Wehages, deren öffentliche Zurschaustellung für das Verständnis des Ereignisses aber nicht notwendig ist.
[Das aufgeklebte Foto zeigt die Kopfstützen der Sitzplätze vom Ehepaar in Frontalansicht. Auf dem schwarz-weiß Positiv wurden die Sitze mit den Nummerntafeln 1 und 2 markiert und auf dem Kopfbezug des linken Platzes sind dunkle Flecken zu erkennen. Das Einschussloch über ihnen wurde mit Kreide markiert und ein pinker, eingezeichneter Pfeil mit der Nummer 1 zeigt darauf.]
Bild 5 bis 7
Nahaufnahmen vom Sitz 12 A und 12 B mit Ziffer 1 und 2 bezeichnet
Pfeil 1 - Einschußloch
Pfeil 2 - Schneidezahn
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Hauptabteilung XIX entstand 1964 durch Umbenennung der Hauptabteilung XIII. Ihre Aufgaben waren die Sicherung des Ministeriums für Verkehrswesen und dessen zentraler Einrichtungen sowie der Verkehrsträger Reichsbahn, Schifffahrt, Kraftverkehr und Luftfahrt als auch der Transportpolizei und deren Arbeitsgebiet K I.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
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