Signatur: BStU, MfS, BV Gera, AOP, Nr. 924/82, Bl. 319-326
Mit einer Reihe von Schikanen löste die Stasi Ende der 1970er Jahre eine Jugendgruppe auf. Ein politisches Programm hatten die "Tramper" nicht, wie die Stasi selbst feststellte.
Im Abschlussbericht zum OV "Tramper" beglückwünscht sich die Stasi selbst für ihr Einwirken auf eine Gruppe Jugendlicher, die sich andernfalls angeblich zu Staatsfeinden entwickelt hätte. Ab 1978 entwickelte sich in und um Gera ein loser Verband von Jugendlichen, die gemeinsam Veranstaltungen besuchten. Üblicherweise fielen sie durch Störaktionen und Alkoholkonsum auf.
Darüber hinaus organisierten sie Veranstaltungen außerhalb staatlicher Organisationen und äußerten sich negativ über die Ausbürgerung Biermanns aus der DDR. Ein politisches Programm lag dem nicht zu Grunde, wie die Stasi selbst feststellte. Die Staatssicherheit initiierte in der Folge eine Reihe von Schikanen gegen die einzelnen Mitglieder, welche sich nach und nach zurückzogen. Die Gruppe hörte in Folge der Stasi-Maßnahmen auf zu existieren.
und Aktivitäten organisierten. Sie konnte im wesentlichen wie folgt charakterisiert werden:
Im Rahmen der engen Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung der BV Gera und im abgestimmten Zusammenwirken mit der DVP konnten wirkungsvolle personenbezogene operative Maßnahmen eingeleitet und durchgeführt werden, die wesentlich zur Zerschlagung der Gruppierung beitrugen.
Zur Verhinderung eines geplanten Trampertreffens am 27.05. und 28.05.1978 in Gera wurden die vier Hauptorganisatoren
[anonymisiert]
[anonymisiert]
[anonymisiert]
[anonymisiert]
dem VPKA Gera zur Befragung und Beauflagung zugeführt. Die Vorgenannten wurden beauflagt, das Treffen abzusagen und am 27.05.1978 alle am Geraer Hauptbahnhof eintreffenden auswärtigen Tramper zurückzuschicken. Sie wurden verpflichtet, selbst für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beauflagung wurden den Organisatoren Ordnungstrafverfahren angedroht. Desweiteren wurden solche politisch-operativen Maßnahmen durchgeführt wie:
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
Die Gründung der Transportpolizei (Trapo) in der DDR ging auf eine Anordnung des Alliierten Kontrollrats vom 10.5.1946 zurück, in Deutschland zur Kontrolle des Bahnverkehrs spezielle Polizeieinheiten aufzustellen. In der SBZ war ab Juli 1946 die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) für diese Aufgabe zuständig. Sie verfügte 1947 die Gründung einer Eisenbahnschutz- wie einer Eisenbahnkriminalpolizei und ließ acht Bahnpolizeiämter mit zusammen 5470 Beschäftigten einrichten. Kompetenzabgrenzungen zur Deutschen Reichsbahn (DR) führten im Betriebsalltag häufig zu Konflikten. Die ihr zugewiesene Aufgabe war es, für Ruhe, Ordnung und Disziplin auf dem Bahngelände zu sorgen sowie Diebstahl und Zerstörung zu verhindern. Im Mai 1949 wurde die Sollstärke der Bahnpolizei auf 7400 Bedienstete angehoben. Gebremst wurde der Aufbau durch die zeitgleich einsetzenden politischen Säuberungen im öffentlichen Dienst. Umstritten blieben die Befugnisse der östlichen Bahnpolizei in Westberlin. Aufgrund der Vereinbarungen der Siegermächte war sie auch für die Überwachung des Betriebsgeländes dort zuständig. Immer wieder kam es zu Konflikten mit der westlichen Schutzpolizei. Eine deutliche organisatorische Aufwertung erfuhr die Bahnpolizei, als Kurt Fischer, der Präsident der DVdI, 1949 im Rahmen der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei die Bildung einer HA Transportpolizei anordnete, die mit der Bildung des MdI im Oktober 1949 weiterbestand. Die wichtigsten Aufgaben der Trapo waren anfangs, für die sichere Weiterleitung der Reparationsgüter in die Sowjetunion zu sorgen und gegen Schwarzhändler vorzugehen. Darüber hinaus überwachte sie den gesamten Personenverkehr auf der Schiene und war in diesem Zusammenhang zunehmend in die Bekämpfung der Republikflucht eingebunden. Die Trapo stand von 1950 bis 1957 unter dem Kommando von Otto Auerswald. Zur Jahreswende 1952/53 wurde sie dem MfS unterstellt, wo sie weiterhin eine eigene HA bildete. Die Zahl der Trapobediensteten stieg rasch an und erreichte 1954 mit 8900 einen vorläufigen Höchststand. Ab Mitte der 50er Jahre konnte die Trapo auf ehrenamtliche Unterstützungskräfte zurückgreifen, die freiwilligen Helfer der Transportpolizei und die Kampfgruppen. Nach dem 17. Juni 1953 durchlief der Polizeiapparat der DDR einen Militarisierungsprozess, von dem auch die Transportpolizei betroffen war. Zu ihrer Ausrüstung gehörten nun neben Pistolen auch Karabiner und Maschinengewehre. Im Herbst 1956 wurde die HA Transportpolizei mit der Grenz- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit im MfS zusammengefasst. Schon im Februar 1957 änderte sich das Unterstellungsverhältnis wieder. Die Trapo wurde jetzt zusammen mit den beiden anderen Polizeiverbänden der HV Innere Sicherheit wieder dem MdI zugeordnet. Doch blieb das MfS durch eine Vielzahl von OibE und IM präsent. Verschoben hatten sich die Aufgabenschwerpunkte. Sie sollte die Auf- und Durchmarschwege des Warschauer Pakts in der DDR sichern und befasste sich überwiegend mit Objektschutz. Nur im Transitverkehr wurden noch Zugbegleitkommandos eingesetzt. Der Personalbestand ging in den 60er Jahren leicht zurück und belief sich 1967 auf 6900 Bedienstete. Nach Einführung der Wehrpflicht 1962 wurde der Dienst bei der Trapo als Wehrersatzdienst anerkannt. Bei ihrer Auflösung am 30.9.1990 zählte sie 6400 Mitarbeiter, von denen 1700 in den Dienst der Deutschen Bundesbahn übernommen wurden. Diese beschäftigte – zum Vergleich – bis zu diesem Zeitpunkt nur 2700 Bahnpolizisten.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
aktuelle Seite 4
Zur Seite 5 wechseln
Zur Seite 6 wechseln
Zur Seite 7 wechseln
Zur Seite 8 wechseln
Signatur: BStU, MfS, BV Gera, AOP, Nr. 924/82, Bl. 319-326
Mit einer Reihe von Schikanen löste die Stasi Ende der 1970er Jahre eine Jugendgruppe auf. Ein politisches Programm hatten die "Tramper" nicht, wie die Stasi selbst feststellte.
Im Abschlussbericht zum OV "Tramper" beglückwünscht sich die Stasi selbst für ihr Einwirken auf eine Gruppe Jugendlicher, die sich andernfalls angeblich zu Staatsfeinden entwickelt hätte. Ab 1978 entwickelte sich in und um Gera ein loser Verband von Jugendlichen, die gemeinsam Veranstaltungen besuchten. Üblicherweise fielen sie durch Störaktionen und Alkoholkonsum auf.
Darüber hinaus organisierten sie Veranstaltungen außerhalb staatlicher Organisationen und äußerten sich negativ über die Ausbürgerung Biermanns aus der DDR. Ein politisches Programm lag dem nicht zu Grunde, wie die Stasi selbst feststellte. Die Staatssicherheit initiierte in der Folge eine Reihe von Schikanen gegen die einzelnen Mitglieder, welche sich nach und nach zurückzogen. Die Gruppe hörte in Folge der Stasi-Maßnahmen auf zu existieren.
Gleichgelagerte operative Maßnahmen wurden im gesamten Bearbeitungszeitraum bei solchen bezirklichen Veranstaltungen wie:
sowie bei bekanntgewordenen Absichten dieses Personenkreises an überbezirklichen Veranstaltungen oder Treffen teilzunehmen, eingeleitet und durchgeführt.
Im Ergebnis dieser aufgeführten, über einen langen Zeitraum anhaltenden, abgestimmten Verunsicherungs- und Disziplinierungsmaßnahmen war feststellbar, daß sich im Laufe der Zeit eine Reihe von Jugendlichen aus der Gruppierung zurückzogen, um sich der ständigen Kontrolle und Überwachung zu entziehen, was den Zerfall der Gruppierung forcierte,.
Diese fortlaufend geführten operativen und polizeilichen Maßnahmen hatten ebenfalls Auswirkungen auf negativ-dekandente Personenkreise anderer Bezirke. Die Anreise von größeren Gruppierungen nach Gera ging beträchtlich zurück. Sie wurden auch verunsichert und mißtrauten ihren Kontaktpersonen in Gera und ließen letztendlich die Verbindung abreißen. Damit war die Anreise negativ-dekadenter Jugendlicher aus anderen Bezirken wie z.B. Karl-M[durchgestrichen: F]arx-Stadt, Leipzig, Berlin u.a., insbesondere zu gesellschaftlichen Höhepunkten und Veranstaltungen deutlich eingeschränkt. Es wurde auch einer gewissen Präsenz negativ-dekadenter Jugendlicher im Verantwortungsbereich entgegengewirkt.
Maßgeblichen Anteil am Zerfall und der Zersetzung der Gruppierung hatten die im Bearbeitungszeitraum durchgeführten beschleunigten Strafverfahren gegen vier Jugendliche der Gruppierung, die als Organisatoren und Initiatoren in Erscheinung traten.
So wurde die Vorgangsperson
[anonymisiert]
wegen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten gem. § 249 StGB vom Kreisgericht [anonymisiert] am [anonymisiert] zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Da der [anonymisiert] zum "aktiven Kern" der Gruppierung gehörte und seine Wohnung ein Treff- und Sammelpunkt der Gruppierung war bzw. sie als Quartier für auswärtige negativ-dekadente Jugendliche zur Verfügung stellte, wurden mit seiner Inhaftierung weitere Aktivitäten innerhalb der Gruppierung eingeschränkt und sein negativer Einfluß auf andere Jugendliche ausgeschlossen.
Kontaktperson (KP)
"Kontaktperson" ist ein unscharfer Begriff, der Personen bezeichnete, mit denen das MfS Kontakte unterschiedlicher Natur hatte. Insbesondere in den 50er Jahren waren Kontaktpersonen oftmals regelrechte Informanten, bei denen allerdings keinerlei formelle Erfassung und Registrierung als inoffizieller Mitarbeiter vorlag. In der IM-Richtlinie von 1958 sind Kontaktpersonen als "vertrauenswürdige Bürger" definiert, die "zur Lösung bestimmter Aufgaben angesprochen werden". In den MfS-Unterlagen der Honecker-Ära werden Funktionsträger, mit denen das MfS offizielle Beziehungen pflegte, häufig als Kontaktperson bezeichnet.
Eine besondere Form von Kontaktperson gab es bei der Abteilung XIV, die seit 1967 Strafgefangene "mit inoffiziellen Aufgaben als Kontaktpersonen" oder auch als "inoffizielle Kontaktpersonen" (iKP) bezeichnete. Eine andere Bedeutung hatte der Begriff bei der HV A. Laut IM-Richtlinie von 1979 handelte es sich hierbei um "Bürger aus dem Operationsgebiet", "die über Zugang zu operativ bedeutsamen Informationen bzw. über Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme verfügen" und zu denen "eine stabile Verbindung unterhalten wird", ohne dass diese über "den nachrichtendienstlichen Charakter" der Kontakte im Bilde waren.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
Zur Seite 4 wechseln
aktuelle Seite 5
Zur Seite 6 wechseln
Zur Seite 7 wechseln
Zur Seite 8 wechseln
Signatur: BStU, MfS, BV Gera, AOP, Nr. 924/82, Bl. 319-326
Mit einer Reihe von Schikanen löste die Stasi Ende der 1970er Jahre eine Jugendgruppe auf. Ein politisches Programm hatten die "Tramper" nicht, wie die Stasi selbst feststellte.
Im Abschlussbericht zum OV "Tramper" beglückwünscht sich die Stasi selbst für ihr Einwirken auf eine Gruppe Jugendlicher, die sich andernfalls angeblich zu Staatsfeinden entwickelt hätte. Ab 1978 entwickelte sich in und um Gera ein loser Verband von Jugendlichen, die gemeinsam Veranstaltungen besuchten. Üblicherweise fielen sie durch Störaktionen und Alkoholkonsum auf.
Darüber hinaus organisierten sie Veranstaltungen außerhalb staatlicher Organisationen und äußerten sich negativ über die Ausbürgerung Biermanns aus der DDR. Ein politisches Programm lag dem nicht zu Grunde, wie die Stasi selbst feststellte. Die Staatssicherheit initiierte in der Folge eine Reihe von Schikanen gegen die einzelnen Mitglieder, welche sich nach und nach zurückzogen. Die Gruppe hörte in Folge der Stasi-Maßnahmen auf zu existieren.
Am 25.06.1980 wurden die Personen
[anonymisiert]
[anonymisiert]
[anonymisiert]
[anonymisiert]
im Zusammenhang mit dem Brandgeschehen am 31.05.1980 in Gera der Abt. IX/BV Gera zur Befragung zugeführt.
Im Ergebnis der Befragung vorgenannter Personen durch die Abt. IX der BV Gera konnte herausgearbeitet und nachgewiesen werden, daß die Vorgangsperson
[anonymisiert]
seit dem 15.02.1980 keiner Arbeit nachgegangen ist. Der [anonymisiert] wurde daraufhin gem. § 249 StGB vom Kreisgericht [anonymisiert] zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Am 10.06.1981 wurde die Vorgangsperson
[anonymisiert]
gem. § 215 (2) StGB straffällig. Der [anonymisiert] verbüßte daraufhin eine Haftstrafe von 4 Monaten.
Mit diesen Inhaftierungen wurden ebenfalls zum "Aktiven Kern" der Gruppierung zählende und als Initiatoren und Organisatoren von Aktivitäten bekannte Personen aus der Gruppierung entfernt und ihr negativer Einfluß unterbunden.
Die zielgerichtete Vorladung einer Anzahl ausgewählter Jugendlicher als Zeugen zu den vorgenannten Gerichtsverhandlungen und ihre belastenden Aussagen förderten den Zerfallsprozeß innerhalb der Gruppierung.
Die Gerichtsverhandlungen, Zeugenvernehmungen, Ordnungsstrafverfahren und laufenden Beauflagungen hatten zur Folge, daß solche negativen Erscheinungen wie wochenlange Arbeitsbummelei u.a. soziale Verhaltensweisen sowie herabwürdigende Äußerungen zu den gesellschaftlichen Verhältnissen und zum sozialistischen Staat zurückgedrängt bzw. unterbunden wurden.
Weiterhin wurde veranlaßt, daß der als Initiator und Wortführer der Gruppierung in Erscheinung tretende
[anonymisiert]
zur Ableistung seines Grundwehrdienstes in die NVA einberufen wurde. Auch diese Maßnahme hatte entscheidenden Anteil am Zerfall der Gruppierung und der Einschränkung gemeinsam geplanter Aktivitäten.
Linie IX (Untersuchungsorgan)
Die HA IX war die für strafrechtliche Ermittlungen zuständige Diensteinheit (Strafverfolgung). Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die HA IX und die Abt. IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die HA IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die HA IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die HA IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1 225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Hauptabteilung VIII (Beobachtung, Ermittlung)), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die HA IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Strafprozessrechtlich zulässige Möglichkeit der offiziellen Kontaktaufnahme mit Verdächtigen, Zeugen und anderen Personen noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (strafprozessuales Prüfungsstadium). Verdächtige konnten gemäß § 95 StPO/1968 zur Befragung zugeführt werden (Zuführung). Vom MfS wurde die B. gelegentlich als demonstrative Maßnahme zur Einschüchterung Oppositioneller genutzt, gegen die aus politischen Gründen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
Zur Seite 4 wechseln
Zur Seite 5 wechseln
aktuelle Seite 6
Zur Seite 7 wechseln
Zur Seite 8 wechseln
Bericht der Hauptabteilung IX/4 über den Todesfall Matthias Domaschk in der Untersuchungshaftanstalt Gera Dokument, 8 Seiten
Abschlussbericht zum Operativen Vorgang "Virus" Dokument, 5 Seiten
Einschätzung der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin Abteilung IX zum OV "Konzert" Dokument, 3 Seiten
Information zu "Erscheinungsformen gesellschaftswidrigen Auftretens und Verhaltens negativ-dekadenter Jugendlicher" Dokument, 18 Seiten