Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
Dokument, 12 Seiten
Im Oktober 1989 spitzte sich die politische Krise in der DDR zu, während sich die Machthaber zum 40. Jahrestag der Staatsgründung selbst feierten. Stasi-Chef Erich Mielke wies die Leiter der Diensteinheiten sich auf härtere Auseinandersetzungen vorzubereiten.
Dokument, 6 Seiten
Werner Teske wurde am 6. Mai 1981 wegen Spionage im besonders schweren Fall und vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall angeklagt.
Dokument, 12 Seiten
Nach dem gescheiterten Fluchtversuch von Christel und Eckhard Wehage mit einem entführten Passagierflugzeug nahm sich das Paar das Leben. Die Staatssicherheit untersuchte daraufhin den Vorfall. Schon bald berichteten westliche Medien über das Ereignis. Um die wahren Begebenheiten zu verschleiern, konstruierte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine "operative Legende". In einem Gespräch mit den Eltern der Toten übte es Druck auf sie aus, um die Legende aufrechtzuerhalten.
Dokument, 2 Seiten
Nachdem die Flugzeugentführung durch Christel und Eckhard Wehage gescheitert war und beide Selbstmord begangen hatten, untersuchte die Staatssicherheit den Vorfall. Sie setzte unter anderem Inoffizielle Mitarbeiter (IM) im privaten und beruflichen Umfeld der Toten ein. Ein Angehöriger der Volksmarine berichtete der Stasi von seinem ehemaligen Kollegen Eckhard Wehage.
Dokument, 2 Seiten
Christel und Eckhard Wehage versuchten am 10. März 1970, mit einem entführten Passagierflugzeug in den Westen zu fliehen. Als das Vorhaben scheiterte, nahmen sich beide das Leben. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) fertigte daraufhin einen Bildbericht vom Tatort an.
Dokument, 28 Seiten