Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung.
Die Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Karl-Marx-Stadt dokumentierte die Ereignisse in ihrem Bezirk während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953. Im Vergleich zu anderen Bezirken verzeichnete die Staatssicherheit hier weitaus weniger Streiks und Demonstrationen.
Dokument, 74 Seiten
Im November 1959 verhaftete die Staatssicherheit einen Tierpfleger des Ost-Berliner Tierparks wegen des Verdachts der "Sabotage". Als sie ihm keine Schuld nachweisen konnte, warb sie ihn als inoffiziellen Mitarbeiter an.
Dokument, 1 Seite
Obwohl Karl von Kraus bis 1945 verschiedenen NS-Organisationen angehört hatte, stieg er in der DDR zum Propagandisten des Gesundheitswesens auf. Nachdem der West-Berliner Radiosender RIAS 1962 seine NS-Vergangenheit enthüllte, warb ihn die Stasi als Geheimen Informator an. Er bespitzelte fortan u.a. seine Kollegen.
Dokument, 1 Seite
Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In ihrem Schlusswort reagierte Barczatis auf die Urteilsforderung des Staatsanwalts Wolfgang Lindner.
Audio, 9 Minuten, 12 Sekunden
Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. Am Ende des Prozesses wandte sich Laurenz in seinem Schlusswort noch einmal an das Gericht.
Audio, 10 Minuten, 46 Sekunden
Um das Berliner Anwaltskollegium besser kontrollieren zu können, warb die Stasi 1958 den Anwalt Götz Berger als Geheimen Informator an. Er lieferte zwar Informationen über Kollegen und Bekannte, verweigerte jedoch zumeist Auskünfte über Mandanten.
Dokument, 4 Seiten