Signatur: BStU, MfS, BV Suhl, Abt. III, Nr. 602, Bl. 1
In 813 Metern Höhe auf dem Ellenbogen in der Rhön befand sich im DDR-Bezirk Suhl die Abhörstation "Eisenacher Haus" des Ministeriums für Staatssicherheit. Das Objekt diente der Stasi für den "elektronischen Kampf" (ELOKA) gegen den Klassenfeind. Auch nach dem Fall der Mauer im November 1989 hielt die Stasi an der Tarnung des Objekts als Einrichtung der Truppen der Grenzeinheiten fest und versuchte den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Im DDR-Bezirk Suhl betrieben die Lauscher des MfS ein engmaschiges Netz an Abhörstationen, Peilpunkten sowie Sende- und Empfangsanlagen. Der Bezirk Suhl bot mit seiner etwa 400 km langen Grenze zur Bundesrepublik und seiner Mittelgebirgslage beste Voraussetzungen für den "elektronischen Kampf" ("ELOKA") gegen den westdeutschen Klassenfeind. Verantwortlich für die "Funkaufklärung", "Funkabwehr", "Funkkontrolle" und "Funkgegenwirkung" war die Hauptabteilung III des MfS.
Im "ELOKA" sollten zum einen Informationen aus dem "Operationsgebiet" abgeschöpft werden. Auf der anderen Seite wurden aber auch die "Funkkontrolle" und die "Funkabwehr" im eigenen Land sichergestellt. Folglich übernahm die Stasi somit die Oberaufsicht über alle militärischen und zivilen Nachrichtensektoren . Die Abhörpunkte wurden auf Erhebungen und Bergen mit hohen Antennenanlagen errichtet. Einer dieser Stützpunkte war das "Eisenacher Haus" auf dem Ellenbogen in der Rhön.
In den 1920er Jahren hatte der Rhönclub das "Eisenacher Haus" als Wanderherberge auf 813m Höhe errichtet. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges lag das Gebäude mitten im Grenzgebiet, und der FDGB sowie die DDR-Zollverwaltung nutzten es als Ferienheim. Etwa 1963 bezog für ein paar Jahre eine sowjetische Aufklärungseinheit aus Meiningen auf dem Ellenbogen Stellung, die in der Folge das Objekt aber wieder aufgab. Nach Jahren des Leerstandes reifte ab 1967/68 bei der Stasi die Überlegung, das "Eisenacher Haus" als Horchposten zu nutzen. Dabei wurde im Speziellen hervorgehoben, dass das Bergplateau teilweise bewaldet und somit von Bayern und Hessen schlecht einzusehen war. Die An- und Abfahrt zum Objekt "Blitz", so die MfS-interne Tarnbezeichnung, konnte also gedeckt erfolgen.
Neben der günstigen Lage arbeitete das MfS weitere Merkmale des "Eisenacher Hauses" heraus: Der Bau war besonders massiv und günstig herzurichten. Für erste Instandsetzungsarbeiten am Objekt errechneten die Stasi-Buchhalter ein Kostenvolumen von 87.000 Mark.
Nach Inbetriebnahme des "Blitz" 1968 regelten diverse Anweisungen und Durchführungsbestimmungen den Dienstalltag: Das "Eisenacher Haus" wurde als eine Einrichtung der Grenztruppen der DDR legendiert, wobei die Tarnbezeichnung "Blitz" nur im MfS-internen Dienstverkehr benutzt werden durfte. Die im Objekt "Blitz" tätigen Stasi-Mitarbeiter hatten sich grundsätzlich als Angehörige der Grenztruppen auszugeben. Auch durften diese den Abhörposten nur in Uniformen der Grenztruppen betreten. Sollten sich diesbezüglich Schwierigkeiten mit den Grenzern oder der Volkspolizei ergeben, so hielten die Bestimmungen weiter fest, sollte auf das Grenzregiment in Dermbach verwiesen werden. Genau hier saß nämlich der zuständige Vertreter der HA I, jener Stasi-Diensteinheit, die die NVA und die Grenztruppen der DDR "abzusichern" hatte.
Das vorliegende Dokument stammt vom 23. November 1989 – nur zwei Wochen nach dem Mauerfall. Noch hoffte die Stasi, dass "der Dienstbetrieb im Objekt aufrecht gehalten werden kann". Das "Objekt" ist nach wie vor als Einrichtung der "Grenztruppen der DDR" getarnt.
Grenztruppen der DDR
Objekt "Eisenacher Haus"
Meiningen, PSF 106
O. U. 23.11.1989
VPKA Meiningen
Abt. Verkehrspolizei
Meiningen
Beschilderung der Objektzufahrt
Im Zusammenhang mit dem Wegfall des Grenzgebietes und den damit verbundenen höheren Aufkommen an Fahrzeug- und Besucherverkehr zum Objekt "Eisenacher Haus" ergeben sich neue Anforderungen zur Bewältigung des fließenden und ruhenden Verkehrsaufkommens. Es muß gewährleistet werden, daß sowohl die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer garantiert ist, als auch jederzeit die ungehinderte Zufahrt zum Objekt gegeben ist und der Dienstbetrieb aufrecht gehalten werden kann.
Dazu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
1. Den Zufahrtsweg zum Objekt mit Parkverbot und Sackgasse zu beschildern.
2. In einer Entfernung von ca. 50 m vor dem Objekt ein generelles Halteverbot einzuführen.
3. Einen Zufahrtsweg zu technischen Anlagen und Ausrüstungen mit Verkehrsverbot mit dem Zusatz "für berechtigte KfZ" zu beschildern und damit die Durchfahrt für KfZ der Land- und Forstwirtschaft sowie des Energiekombinates zu gewährleisten.
Ich bitte um Zustimmung bzw. Präzisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Kommandeur
Breuer, Major
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Hauptabteilung III (Volkswirtschaft)
Nach dem Vorbild der "Verwaltung für Wirtschaft" in der sowjetischen Hauptverwaltung für Staatssicherheit erhielt das am 8.2.1950 gebildete MfS eine Einrichtung, die zunächst unter der Bezeichnung Abteilung III bzw. Hauptabteilung III agierte. Vorläufer war die von Mielke geleitete Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft im MdI. Die Kernaufgaben bestanden in der Sabotageabwehr, im Schutz des Volkseigentums und in der Überwachung der Betriebe. Für die SAG Wismut wurde 1951 eine separate Struktureinheit, die Objektverwaltung "W" gegründet.
1955 wurde die systematische Überprüfung von Leitungskadern (später Sicherheitsüberprüfungen), 1957 der Aufbau des Informantennetzes, die Zusammenarbeit mit staatlichen Leitern und Parteisekretären, der Aufbau von Operativgruppen und Objektdienststellen sowie die Gewinnung von IM für Schlüsselpositionen in wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Institutionen etabliert. Mit der Auflösung der Abteilung VI erhielt die HA III den Auftrag zur Sicherung volkswirtschaftlicher Maßnahmen auf dem Gebiet der Landesverteidigung.
1964 erfolgte im Zusammenhang mit den Reformen in der DDR-Volkswirtschaft die Umbenennung der HA III in HA XVIII. Die neue Struktur basierte auf dem Produktionsprinzip, das zunächst auf die führenden Wirtschaftszweige Bau und Industrie fokussiert war. Andere Wirtschaftsobjekte wurden nach dem Territorialprinzip von den Kreisdienststellen bearbeitet. Der HA XVIII in der Zentrale entsprachen gemäß dem Linienprinzip auf der Bezirksebene die Abteilungen XVIII der Bezirksverwaltungen. Sicherungsschwerpunkte waren vor allem Außenhandel, Wissenschaft und Technik sowie die Verteidigungsindustrie. Mit der Richtlinie 1/ 82 wurde der Akzent auf die Gewährleistung der inneren Stabilität verschoben. Strukturelle Auswirkungen hatte insbesondere die Hochtechnologie Mikroelektronik. 1983 wurde die für den Bereich KoKo zuständige AG BKK aus der für den Außenhandel zuständigen Abteilung 7 der HA XVIII herausgelöst.
Zuletzt wies die Organisationsstruktur 6 Arbeitsbereiche und 62 Referate auf. Sie diente vor allem der Aufklärung gegnerischer Geheimdienste ("Arbeit im und nach dem Operationsgebiet"), der inneren Abwehrarbeit in den Betrieben und Institutionen, der Gewährleistung der inneren Stabilität, der Wahrung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz sowie der Unterstützung der Wirtschaft durch "effektivitäts- und leistungsfördernde Maßnahmen". Leiter der HA XVIII waren Knoppe (1950–1953), Hofmann (1953–1957), Weidauer (1957–1963), Mittig (1964–1974) und Kleine (1974–1989). Der hauptamtliche Mitarbeiterbestand stieg 1954–1989 von 93 auf 646, auf der gesamten Linie XVIII waren es zuletzt 1623. 1989 arbeiteten für die Linie XVIII ca. 11.000 IM.
Hauptabteilung III (Volkswirtschaft)
Nach dem Vorbild der "Verwaltung für Wirtschaft" in der sowjetischen Hauptverwaltung für Staatssicherheit erhielt das am 8.2.1950 gebildete MfS eine Einrichtung, die zunächst unter der Bezeichnung Abteilung III bzw. Hauptabteilung III agierte. Vorläufer war die von Mielke geleitete Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft im MdI. Die Kernaufgaben bestanden in der Sabotageabwehr, im Schutz des Volkseigentums und in der Überwachung der Betriebe. Für die SAG Wismut wurde 1951 eine separate Struktureinheit, die Objektverwaltung "W" gegründet.
1955 wurde die systematische Überprüfung von Leitungskadern (später Sicherheitsüberprüfungen), 1957 der Aufbau des Informantennetzes, die Zusammenarbeit mit staatlichen Leitern und Parteisekretären, der Aufbau von Operativgruppen und Objektdienststellen sowie die Gewinnung von IM für Schlüsselpositionen in wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Institutionen etabliert. Mit der Auflösung der Abteilung VI erhielt die HA III den Auftrag zur Sicherung volkswirtschaftlicher Maßnahmen auf dem Gebiet der Landesverteidigung.
1964 erfolgte im Zusammenhang mit den Reformen in der DDR-Volkswirtschaft die Umbenennung der HA III in HA XVIII. Die neue Struktur basierte auf dem Produktionsprinzip, das zunächst auf die führenden Wirtschaftszweige Bau und Industrie fokussiert war. Andere Wirtschaftsobjekte wurden nach dem Territorialprinzip von den Kreisdienststellen bearbeitet. Der HA XVIII in der Zentrale entsprachen gemäß dem Linienprinzip auf der Bezirksebene die Abteilungen XVIII der Bezirksverwaltungen. Sicherungsschwerpunkte waren vor allem Außenhandel, Wissenschaft und Technik sowie die Verteidigungsindustrie. Mit der Richtlinie 1/ 82 wurde der Akzent auf die Gewährleistung der inneren Stabilität verschoben. Strukturelle Auswirkungen hatte insbesondere die Hochtechnologie Mikroelektronik. 1983 wurde die für den Bereich KoKo zuständige AG BKK aus der für den Außenhandel zuständigen Abteilung 7 der HA XVIII herausgelöst.
Zuletzt wies die Organisationsstruktur 6 Arbeitsbereiche und 62 Referate auf. Sie diente vor allem der Aufklärung gegnerischer Geheimdienste ("Arbeit im und nach dem Operationsgebiet"), der inneren Abwehrarbeit in den Betrieben und Institutionen, der Gewährleistung der inneren Stabilität, der Wahrung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz sowie der Unterstützung der Wirtschaft durch "effektivitäts- und leistungsfördernde Maßnahmen". Leiter der HA XVIII waren Knoppe (1950–1953), Hofmann (1953–1957), Weidauer (1957–1963), Mittig (1964–1974) und Kleine (1974–1989). Der hauptamtliche Mitarbeiterbestand stieg 1954–1989 von 93 auf 646, auf der gesamten Linie XVIII waren es zuletzt 1623. 1989 arbeiteten für die Linie XVIII ca. 11.000 IM.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Funkabwehr des MfS (Hauptabteilung III) erfüllte zwei Aufgaben bei der Überwachung des Kurzwellenfunks: Einerseits ermittelte sie Spionagefunksendungen mit großer Reichweite im Rahmen der koordinierten Suche und Fernortung der im Apparat der Koordination zusammengefassten Funkabwehrdienste der Ostblockstaaten. Andererseits überwachte sie im eigenen Funkterritorium Frequenzen mit einer Reichweite bis zu 100 km, um Funkspione auf dem Gebiet der DDR festzustellen.
Beiden Arbeitsrichtungen dienten die Funkbeobachtungsstellen Gosen und Hohen Luckow, neun landesweit verteilte stationäre Peilpunkte sowie Suchtrupps mit mobiler Technik zur Mikrofahndung. Als westliche Nachrichtendienste mit Beginn der 80er Jahre ihren Spionagefunk auch im UKW-Frequenzspektrum und auf Satellitenfunkkanälen betrieben, errichtete die Funkabwehr Satellitenüberwachungsplätze und automatisierte (unbemannte) Stützpunkte zur UKW-Funkfahndung. Seit dem Frühjahr 1982 kümmerte sich die Funkabwehr (in Zusammenarbeit mit den anderen Diensten des AdK) auch um das Aufspüren illegaler oppositioneller Sender, etwa denen der "kämpfenden Solidarność" in Polen oder solchen, die von Westberlin aus in die DDR ausstrahlten (Radio Glasnost). Störaktionen wurden im Rahmen der Funkgegenwirkung durchgeführt.
Die Funkauflärung entstand im Jahr 1966 als eigenständiges Arbeitsgebiet und bildete in der späteren HA III die Linie "Informationsgewinnung" mit dem Auftrag, Informationen aus wichtigen Bereichen der Bundesrepublik und Westberlins zu beschaffen. Zu diesem Zweck unterhielt man zahlreiche Funkaufklärungsstützpunkte, die Sender, Funkkanäle, Anschlüsse oder Nutzer im drahtlosen (Richtfunk, Mobilfunk, Satellitenfunk) wie kabelgebundenen Fernmeldeverkehr abhörten.
Schon seit Beginn der 70er Jahre bildete der Richtfunkverkehr zwischen Westberlin und der Bundesrepublik für die Funkauflärung eine hochwertige Abhörquelle. Wenig später erweiterten sich ihre Möglichkeiten durch die Einrichtung von Horchplätzen in den Botschaften bzw. Handelsmissionen der DDR und UdSSR in Köln, Bonn und Düsseldorf, von denen aus die Richtfunkübermittlungen im politisch wichtigen Großraum Köln–Bonn mitgehört werden konnten. Zudem wurden Informationen von Richtfunkkanälen, die im Süden der Bundesrepublik verliefen, mittels dreier Stützpunkte an der Grenze zu Bayern auf dem Gebiet der CSSR und zweier Abhörstationen in den Vertretungen der DDR und der CSSR in Wien abgegriffen. Schließlich bestand für den Zugriff auf den Richtfunkverkehr des NATO-Hauptquartiers ein Stützpunkt in der Botschaft der DDR in Brüssel. Auch Richtfunkübertragungen zwischen der Bundesrepublik und Westberlin wurden von Stützpunkten der Funkauflärung innerhalb der DDR abgehört.
Einen Schwerpunkt in der Abhörpraxis seit 1966 bildeten auch die UKW-Funknetze der Sicherheits- und Grenzdienstbehörden der Bundesrepublik und Westberlins. Diese Funkkanäle wurden – unter Einbeziehung der NVA-Grenzaufklärung – von UKW-Funkaufklärungsstützpunkten am innerdeutschen Grenzverlauf, in Ostberlin und in der CSSR überwacht.
Eine ergiebige Quelle der Funkauflärung war auch der westliche Autotelefonverkehr, der von Stützpunkten entlang der innerdeutschen Grenze, in einem Gürtel um Berlin und außerhalb der DDR abgeschöpft wurde. Dabei überwachte man die Autotelefone zahlreicher Persönlichkeiten aus Politik, Militär und Wirtschaft mit dem Verfahren der Operativen Zielkontrolle.
Seit Beginn der 80er Jahre hörte man von einem Stützpunkt nördlich von Berlin aus auch Satellitenfunkverbindungen ab. Und seit 1985 erfolgte der Zugriff auf ISDN- und Datennetze wie auf alle neuen elektronischen Medien, die auf die Übertragung, Speicherung und Wiedergabe von Informationen ausgelegt waren.
Der Begriff Funkgegenwirkung umfasste die Ausführung funktechnischer Störaktionen im gesamten zur Nachrichtenübertragung genutzten Funkfrequenzspektrum. In genauer Kenntnis über Funkstellen, Funkmethoden und technische Parameter der auf westlicher Seite eingesetzten Funkmittel führte die Hauptabteilung III funkelektronische Konteraktionen wie "Blendung", "Niederhaltung" oder "Breitbandstören" mit dem Ziel durch, Gegenwirkungen, beispielsweise einen elektromagnetischen Störnebel, hervorzurufen. In den 80er Jahren beinhaltete die Funkgegenwirkung auch das Stören von Radiosendern, die politisch unerwünschte Inhalte, etwa Informationen aus Kreisen der DDR-Opposition, in das Sendegebiet Ostberlin/Potsdam einstrahlten ("Roter Stachel", "Schwarzer Kanal", "Radio Glasnost").
Die funkelektronischen Nachrichtenwege, Anlagen und Geräte der DDR waren stör- und abhörbar. Dementsprechend diente die von der Hauptabteilung III ausgeübte Funkkontrolle dazu, "feindliche Angriffe" auf die Funkmittel und Nachrichtenverbindungen abzuwehren. In erster Linie ging es um den Schutz geheim zu haltender Informationen vor dem Zugriff westlicher Nachrichtendienste. Das beinhaltete eine faktische Oberaufsicht des MfS über alle militärischen und zivilen Nachrichtensektoren, die für die Einhaltung entsprechender Sicherheitsbestimmungen grundsätzlich selbst verantwortlich waren.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Entwurf zum Ablauf des Besuchs der Familie Wolf im Bezirk Suhl Dokument, 3 Seiten
Analyse der Struktur und Tätigkeit der US Army Field Station Berlin (USAFSB) Teufelsberg Dokument, 68 Seiten
Organisationsplan zur aktionsmäßigen Sicherung des Wechselverkehrs von Personen und der Einreisen von im grenznahen Raum wohnhaften Bürgern der BRD nach der Eröffnung der GÜST Meiningen und Eisfeld Dokument, 19 Seiten
Test eines Funkmessgerätes Video, 22 Minuten, 58 Sekunden