Signatur: BStU, MfS, HA I, Fo, Nr. 365, Bild 50
Luftbildaufnahme vom Grenzverlauf entlang des Britzer Verbindungskanals zwischen Neukölln und Treptow. Das Bild zeigt in etwa den Ort, an dem der Fluchtversuch von Chris Gueffroy scheiterte. Die Aufnahme ist Teil einer Bilderserie aus den Jahren 1988/89 zur Dokumentation von Grenzübergangsstellen und Grenzanlagen.
Anfang der 60er Jahre flüchteten abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand auch deshalb wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Besonders über die zu diesem Zeitpunkt durchlässige Sektorengrenze zwischen West- und Ost-Berlin fanden viele Flüchtlinge den Weg in den Westen. Die SED-Führung wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als auch diese Grenze abzuschotten. Eine Mauer sollte die Massenflucht stoppen, die DDR stabilisieren und so der SED die Macht im Land sichern.
Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit sicherte im Auftrag der SED den Bau der Mauer ab, spürte Mauer-Kritiker und Fluchtwillige auf und sorgte, auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer. Zwischen 1961 und 1989 starben allein in Berlin mindestens 138 Menschen an der Mauer.
Bis zum Ende der 1980er Jahre baute die DDR die Grenze zu Westdeutschland und zu West-Berlin immer weiter aus. Das war besonders in Berlin sichtbar. Aus der Grenze war ein Todesstreifen geworden, überwacht von Stasi-Angehörigen an den Grenzübergängen und Soldaten der Grenztruppen, die Fluchtversuche überall entlang der Mauer notfalls auch mit der Waffe verhindern sollten. Diesen Zustand dokumentieren Fotos, die während eines Hubschrauberflugs im Sommer und Herbst 1988 sowie im Frühjahr 1989 entstanden. Wer diese Fotos beauftragt hatte und warum sie zu dem Zeitpunkt erstellt wurden, ist in der Überlieferung nicht erkennbar.
Das hier vorliegende Bild zeigt den Grenzverlauf entlang des Britzer Verbindungskanals bis hin zur Sonnenallee, die in der oberen Bildhälfte verläuft. Die Aufnahme zeigt in etwa den Ort, an dem eines der letzten Todesopfer der Berliner Mauer starb: Chris Gueffroy. In der Nacht vom 5. auf den 6. Februar 1989 versuchte er, zusammen mit einem Freund durch den Kanal nach Neukölln zu flüchten. Grenzsoldaten entdeckten die beiden und nahmen sie unter Beschuss. Gueffroy verstarb noch im Grenzstreifen. Sein Freund wurde schwer verletzt festgenommen.
Die Aufnahmen wurden von einem Kampfhubschrauber aus angefertigt. Auf manchen Bildern dieser Fotostrecke sind Luft-Boden-Raketenbehälter zu erkennen, die außen am Hubschrauber angebracht waren. Es handelt sich wahrscheinlich um ein in der Sowjetunion entwickelten Helikopter des Typs Mil Mi-8. Vermutlich haben Piloten der NVA in einem solchen Modell das Gebiet überflogen und die Fotos zu Dokumentationszwecken gemacht. Wer diese Fotos beauftragt hatte und warum sie zu dem Zeitpunkt erstellt wurden, ist in der Überlieferung nicht erkennbar.
Das Foto zeigt eine Aufnahme der Grenze am Britzer Verbindungskanal zwischen Berlin-Neukölln und Treptow. Der Kanal durchzieht das Bild etwa in der Bildmitte von links nach rechts. Unterhalb des Gewässers ist der Grenzstreifen zu erkennen. Darunter befinden sich Gartensiedlungen. Auch der Schatten des Hubschraubers, von dem aus das Bild gemacht wurde, ist zu sehen. Oberhalb des Kanals verläuft die Grenze bis hin zur Sonnenallee. Links davon sind West-Berliner Wohnblöcke abgebildet, rechts davon mehrere etwa vie bis fünfgeschossige Plattenbauten. Im Grenzstreifen befinden sich Wachtürme. Am Horizont zeichnen sich große Industrieanlagen und Wohnsiedlungen ab. Das Bild scheint im Frühjahr aufgenommen zu sein. Viele Bäume entlang der Grenze und in den Gartensiedlungen tragen keine Blätter.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Luftbild der Grenze am Britzer Verbindungskanal in Berlin-Neukölln 1 Fotografie
Luftbildaufnahme der Berliner Mauer an der Grenze zur Gropiusstadt in Berlin-Neukölln 1 Fotografie
Luftbild der Grenzanlagen in Berlin-Kreuzberg an der Ecke Engeldamm und Köpenicker Straße 2 Fotografien
Luftbildaufnahmen des Grenzkontrollhafens der DDR am Osthafen Berlin 4 Fotografien