Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Abt. IX, Nr. 3407, Bl. 1-43
Die Auswertungs- und Informationsgruppe (AIG) der BV Suhl erarbeitete eine umfassende Analyse und Statistik zu versuchten und geglückten Republikfluchten über die Staatsgrenze West mit Fokus auf den Bezirk Suhl.
Der Auswertungs- und Informationsgruppe (AIG) einer Bezirksverwaltung oblag die Bewertung und Selektion von Informationen in ihrem Zuständigkeitsbereich, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung von Berichten für Partei- und Staatsfunktionäre. Die vorliegende Statistik wurde gefertigt, um Tendenzen im Fluchtverhalten und der Verhinderung von Fluchten zu verdeutlichen.
Ausgehend von Jahresgesamtzahlen an versuchten und geglückten Republikfluchten der Jahre 1962-1971 schlüsselt die Statistik nach Fluchtwegen auf: Dazu zählen die Staatsgrenze West Bezirk Suhl, die Staatsgrenze West andere Bezirke, eine Flucht über andere sozialistische Länder, der Verbleib während Rentnerreisen sowie unbekannte Fluchtwege. Es folgen umfangreiche Analysen des Fluchtverhaltens im Bezirk Suhl und der Bevölkerungsstruktur seiner Einwohnerinnen und Einwohner bis hin zur Aufgliederung nach Wohnorten.
Der Bezirk Suhl hatte mit ca. 392 km von allen Bezirken der ehemaligen DDR den längsten Grenzverlauf zur BRD und war dicht besiedelt. Die Gründe für die überdurchschnittlich hohe Zahl von versuchten oder geglückten Republikfluchten an der Staatsgrenze im Bezirk Suhl lagen in seiner Geografie und Infrastruktur: Das Gelände war waldreich und gebirgig, verfügte über ein gut ausgebautes Straßen- und Wegenetz und war Endhaltestelle mehrerer Bahnstrecken.
Schleusingen
Gesamt: 6
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 4
Geplant: 2
Schwarza
Gesamt: 4
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: [Auslassung]
Geplant: 4
Viernau
Gesamt: 1
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: [Auslassung]
Geplant: 1
Zella-Mehlis
Gesamt: 7
Gelungen: 1
Versuch: 4
Geplant: 2
5. Personenmerkmale
Rückkehrer/Zuziehende
Gesamt: 23
Gelungen: 4
Versuch: 10
Geplant: 9
Vorbestrafte/Haftentl.
Gesamt: 68
Gelungen: 1
Versuch: 31
Geplant: 36
Bew. 500 m-Schutzstr.
Gesamt: 5
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: [Auslassung]
Geplant: 5
Bew. 5 km-Gebiet
Gesamt: 85
Gelungen: 17
Versuch: 25
Geplant: 43
Arbeitsbummelanten
Gesamt: 1
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: [Auslassung]
Geplant: 1
Ehem. Angeh. der NVA
Gesamt: 1
Gelungen: 1
Versuch: [Auslassung]
Geplant: [Auslassung]
Ehem. Angeh. der NVA/G
Gesamt: 2
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 1
Geplant: 1
Mitgl. u. Kand. der SED
Gesamt: 4
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 2
Geplant: 2
Ausgeschl. SED Mitgl.
Gesamt: 2
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 2
Geplant: [Auslassung]
Mitglieder der FDJ
Gesamt: 30
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 14
Geplant: 16
Besitzer zeitw. PS
Gesamt: 1
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 1
Geplant: [Auslassung]
Pers. mit Aufenthaltsbeschr.
Gesamt: 5
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 4
Geplant: 1
Mitglieder der Kampfgruppe
Gesamt: 2
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 1
Geplant: 1
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Abt. IX, Nr. 3407, Bl. 1-43
Die Auswertungs- und Informationsgruppe (AIG) der BV Suhl erarbeitete eine umfassende Analyse und Statistik zu versuchten und geglückten Republikfluchten über die Staatsgrenze West mit Fokus auf den Bezirk Suhl.
Der Auswertungs- und Informationsgruppe (AIG) einer Bezirksverwaltung oblag die Bewertung und Selektion von Informationen in ihrem Zuständigkeitsbereich, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung von Berichten für Partei- und Staatsfunktionäre. Die vorliegende Statistik wurde gefertigt, um Tendenzen im Fluchtverhalten und der Verhinderung von Fluchten zu verdeutlichen.
Ausgehend von Jahresgesamtzahlen an versuchten und geglückten Republikfluchten der Jahre 1962-1971 schlüsselt die Statistik nach Fluchtwegen auf: Dazu zählen die Staatsgrenze West Bezirk Suhl, die Staatsgrenze West andere Bezirke, eine Flucht über andere sozialistische Länder, der Verbleib während Rentnerreisen sowie unbekannte Fluchtwege. Es folgen umfangreiche Analysen des Fluchtverhaltens im Bezirk Suhl und der Bevölkerungsstruktur seiner Einwohnerinnen und Einwohner bis hin zur Aufgliederung nach Wohnorten.
Der Bezirk Suhl hatte mit ca. 392 km von allen Bezirken der ehemaligen DDR den längsten Grenzverlauf zur BRD und war dicht besiedelt. Die Gründe für die überdurchschnittlich hohe Zahl von versuchten oder geglückten Republikfluchten an der Staatsgrenze im Bezirk Suhl lagen in seiner Geografie und Infrastruktur: Das Gelände war waldreich und gebirgig, verfügte über ein gut ausgebautes Straßen- und Wegenetz und war Endhaltestelle mehrerer Bahnstrecken.
III. Wirksamkeit bei geplanten Grenzübetritten
Bad Salzungen
Bekanntgew.- durch IM: 18
- durch M-Post: 1
- VP/Trapo/FH: 8
- Sonstiges: 1
Gesamt: 28
Verhindert durch MfS: 1
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: 1
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Verhindert durch VP: 9
- Haft: 8
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: 1
Gesamt: 10
Meiningen
Bekanntgew.- durch IM: 5
- durch M-Post: 1
- VP/Trapo/FH: 15
- Sonstiges: 1
Gesamt: 22
Verhindert durch MfS: 4
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: 3
- Nichtbestätigung: 1
Verhindert durch VP: 16
- Haft: 14
- Aussprache: 1
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: 1
Gesamt: 20
Hildburghausen
Bekanntgew.- durch IM: 9
- durch M-Post: [Auslassung]
- VP/Trapo/FH: 3
- Sonstiges: 1
Gesamt: 13
Verhindert durch MfS: 2
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: 1
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: 1
Verhindert durch VP: 7
- Haft: 7
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Gesamt: 9
Sonneberg
Bekanntgew.- durch IM: 5
- durch M-Post: [Auslassung]
- VP/Trapo/FH: 17
- Sonstiges: [Auslassung]
Gesamt: 22
Verhindert durch MfS: [Auslassung]
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Verhindert durch VP: 20
- Haft: 20
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Gesamt: 20
Neuhaus
Bekanntgew.- durch IM: 2
- durch M-Post: [Auslassung]
- VP/Trapo/FH: 4
- Sonstiges: [Auslassung]
Gesamt: 6
Verhindert durch MfS: [Auslassung]
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Verhindert durch VP: 4
- Haft: 3
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: 1
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Gesamt: 4
Ilmenau
Bekanntgew.- durch IM: 2
- durch M-Post: 2
- VP/Trapo/FH: 3
- Sonstiges: [Auslassung]
Gesamt: 7
Verhindert durch MfS: [Auslassung]
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Verhindert durch VP: 3
- Haft: 3
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Gesamt: 3
Schmalkalden
Bekanntgew.- durch IM: 4
- durch M-Post: 3
- VP/Trapo/FH: 6
- Sonstiges: 3
Gesamt: 16
Verhindert durch MfS: [Auslassung]
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Verhindert durch VP: 10
- Haft: 9
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: 1
Gesamt: 10
Suhl
Bekanntgew.- durch IM: 5
- durch M-Post: [Auslassung]
- VP/Trapo/FH: 17
- Sonstiges: [Auslassung]
Gesamt: 22
Verhindert durch MfS: 1
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: 1
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Verhindert durch VP: 16
- Haft: 16
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Gesamt: 17
II
Bekanntgew.- durch IM: 3
- durch M-Post: [Auslassung]
- VP/Trapo/FH: [Auslassung]
- Sonstiges: [Auslassung]
Gesamt: 3
Verhindert durch MfS: 1
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: 1
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Verhindert durch VP: [Auslassung]
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Gesamt: 1
VI
Bekanntgew.- durch IM: 1
- durch M-Post: [Auslassung]
- VP/Trapo/FH: [Auslassung]
- Sonstiges: [Auslassung]
Gesamt: 1
Verhindert durch MfS: [Auslassung]
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Verhindert durch VP: [Auslassung]
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Gesamt: [Auslassung]
VII
Bekanntgew.- durch IM: 17
- durch M-Post: 2
- VP/Trapo/FH: 1
- Sonstiges: [Auslassung]
Gesamt: 20
Verhindert durch MfS: 2
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: 2
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Verhindert durch VP: 2
- Haft: 2
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Gesamt: 4
XVIII
Bekanntgew.- durch IM: 1
- durch M-Post: [Auslassung]
- VP/Trapo/FH: [Auslassung]
- Sonstiges: [Auslassung]
Gesamt: 1
Verhindert durch MfS: 1
- Haft: 1
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Verhindert durch VP: [Auslassung]
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Gesamt: 1
XIX
Bekanntgew.- durch IM: 5
- durch M-Post: [Auslassung]
- VP/Trapo/FH: [Auslassung]
- Sonstiges: [Auslassung]
Gesamt: 5
Verhindert durch MfS: [Auslassung]
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Verhindert durch VP: [Auslassung]
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Gesamt: [Auslassung]
XX
Bekanntgew.- durch IM: 5
- durch M-Post: 1
- VP/Trapo/FH: [Auslassung]
- Sonstiges: [Auslassung]
Gesamt: 6
Verhindert durch MfS: [Auslassung]
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Verhindert durch VP: [Auslassung]
- Haft: [Auslassung]
- Aussprache: [Auslassung]
- and. op. Maßnahmen: [Auslassung]
- Nichtbestätigung: [Auslassung]
Gesamt: [Auslassung]
Gesamt
Bekanntgew.- durch IM: 82
- durch M-Post: 10
- VP/Trapo/FH: 74
- Sonstiges: 6
Gesamt: 172
Verhindert durch MfS: 12
- Haft: 1
- Aussprache: 1
- and. op. Maßnahmen: 8
- Nichtbestätigung: 2
Verhindert durch VP: 87
- Haft: 82
- Aussprache: 1
- and. op. Maßnahmen: 1
- Nichtbestätigung: 3
Gesamt: 99
Prozent-Anteil
Bekanntgew.- durch IM: 47,7 %
- durch M-Post: 5,8 %
- VP/Trapo/FH: 43, 0 %
- Sonstiges: 3,5 %
Gesamt: 100,0 %
Verhindert durch MfS: 7,0 %
- Haft: 0,6 %
- Aussprache: 0,6 %
- and. op. Maßnahmen: 4,7 %
- Nichtbestätigung: 1,2 %
Verhindert durch VP: 50,6 %
- Haft: 47,7 %
- Aussprache: 0,6 %
- and. op. Maßnahmen: 0,6 %
- Nichtbestätigung: 1,7 %
Gesamt: 57,6 %
Abteilung M (Postkontrolle)
Die 1951/52 entstandene Abt. M im MfS Berlin und in den BV führte die bis 1952 von den Abt. VIa betriebene Postkontrolle fort. Die Abt. M gliederte sich anfangs in die Leitung und die Referate I (Information/Stimmungsberichte), II (Haupttelegrafenamt) und III (Kontrollpunkt 1). In den BV hießen die Außenstellen AFAS (Aussortierungsstellen für antidemokratische Schriften bzw. Auftragsfahndung bei abgehenden Sendungen). Die Postkontrolle war bis 1989 als Abt. 12 bzw. Abt. XII in die Struktur der Deutschen Post eingebaut. Die auf der Grundlage der Postauswertung erstellten Stimmungsberichte sollten das MfS in die Lage versetzen, jederzeit ein Bild über die Stimmung der Bevölkerung der verschiedenen sozialen Schichten zu erhalten. Mitte der 50er Jahre wurde begonnen, die Möglichkeiten der Abt. M bei Personenüberprüfungen systematisch zu nutzen.
Im Zusammenhang mit der internationalen Anerkennung der DDR richtete die Abt. M 1973 die "Kurierstelle für Botschaftspost" (KfB) ein. In den 70er Jahren kam es zur verstärkten Entwicklung sowie zum Einsatz von Brieföffnungsautomaten, Briefschließmaschinen und der Röntgentechnik. Um die zwischen der Bundespost und der Deutschen Post der DDR vereinbarte verkürzte Bearbeitungszeit im Postverkehr zu gewährleisten, wurde 1984 die Abt. PZF als neue Abt. M 4 in die Linie M übernommen und dadurch Doppelarbeit abgebaut. Von 1979 bis 1983 war der Mitarbeiterbestand um 41,5 Prozent gestiegen.
Nach dem Tode des bis zu diesem Zeitpunkt zuständigen Stellv. des Ministers Beater übernahm Mielke die HA II und die dieser zugeordnete Abt. M des MfS Berlin in seinen Verantwortungsbereich. Im Oktober 1989 gehörten der Linie M 2192 Offiziere an (MfS Berlin 516, BV 1676). Da das Postgeheimnis in den Verfassungen der DDR seit 1949 nominell verbrieft war, räumte der letzte Leiter der Abt. M, Generalmajor Rudi Strobel, im November 1989 ein, dass für die Tätigkeit der Linie M eine eindeutige gesetzliche Regelung fehle.
Hauptabteilung VI (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel)
Die Hauptabteilung VI befasste sich mit dem grenzüberschreitenden Reiseverkehr. Sie wurde 1970 durch Fusion der Arbeitsgruppen "Passkontrolle und Fahndung" und "Sicherung des Reiseverkehrs" sowie der Zoll-Abwehr (Überwachung der Zoll-Mitarbeiter) gebildet. Die Hauptabteilung VI hatte an den Grenzübergängen der DDR die Reisenden zu kontrollieren und abzufertigen. Deshalb waren die DDR-Passkontrolleure hauptamtliche Mitarbeiter der Hauptabteilung VI. Zur Tarnung trugen sie Uniformen der Grenztruppen. Zunächst war 1950 die Grenzpolizei mit der Grenzabfertigung beauftragt worden.
Bei der Hauptabteilung VI wurden die Daten der Einreisenden einer ersten Analyse unterzogen, um politisch-operativ interessante Personen herauszufiltern. Die Grenzkontrolle umfasste für die Hauptabteilung VI auch die Überwachung der westlichen Grenzkontrollstellen, in Westberlin auch die der Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie der Polizei und des Grenzzolldienstes. Zum Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI gehörte die lückenlose Überwachung der Transitstrecken von und nach Westberlin. Bei ihr liefen Avisierungen für bevorzugte Grenzabfertigungen zusammen.
1970 übernahm sie von der Hauptabteilung XX/5 die Aufgabe, Fluchtversuche zu unterbinden und Fluchthelfer im Westen zu verfolgen, was 1975/76 zu Teilen an die Zentrale Koordinierungsgruppe überging (Republikflucht). Die Hauptabteilung VI überwachte touristische Einrichtungen in der DDR, darunter die Reisebüros und die Interhotels. Ebenso kontrollierte sie DDR-Bürger bei ihren Reisen ins sozialistische Ausland, um Kontakte zu westlichen Staatsbürgern und Fluchtversuche ggf. zu unterbinden.
Die Operativgruppen des MfS in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien waren ihr von 1970 bis 1989 unterstellt. 1989 gab sie deren Leitung an die Hauptabteilung II (HA II) ab. Im Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI wurden 1979–1981 drei Mordanschläge auf den Fluchthelfer Wolfgang Welsch durchgeführt, die dieser nur knapp überlebte.
Charakteristisch für die Hauptabteilung VI war die enge Kooperation mit vielen MfS-Diensteinheiten und anderen Institutionen wie Grenztruppen und Zoll, da im Bereich der Hauptabteilung VI eine Vielzahl von relevanten Erstinformationen und Daten zusammenkam. 1985 führte die Hauptabteilung VI 1.064 IM, darunter 67 West-IM, von denen 62 in Westberlin lebten.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), um primär Informationen über Bürger, die Gesellschaft, ihre Institutionen und Organisationen der DDR oder im Ausland zu gewinnen. Unter Umständen hatten IM auf Personen oder Ereignisse in der DDR steuernden Einfluss zu nehmen.
In der DDR-Gesellschaft hießen sie "Spitzel", "Denunzianten" oder "Kundschafter". Mit der deutschen Einheit hat sich die Bezeichnung Inoffizieller Mitarbeiter des MfS für die heimlichen Zuträger etabliert. Sie lieferten u. a. Informationen über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung.
Die SED-Führung wollte stets über die konkrete Situation und Lage in der DDR unterrichtet sein. Die IM hatten den Auftrag, "staatsgefährdende" Bestrebungen zu ermitteln, was beim MfS "politisch ideologische Diversion" bzw. "politische Untergrundtätigkeit" hieß. Der Bogen hierfür war weit gespannt und reichte von einer privaten Meinungsäußerung bis hin zu politischen Aktivitäten. Überdies sollten sie, wenn auch selten, direkt auf gesellschaftliche Entwicklungen oder einzelne Personen einwirken.
Die IM waren das wichtigste Repressionsinstrument in der DDR. IM wurden auf bestimmte Schwerpunkte angesetzt, von denen tatsächliche oder vermeintliche Gefahren ausgehen konnten. Diese Objekte und Territorien, Bereiche oder Personen waren so zahlreich, dass die geheimpolizeiliche Durchdringung tendenziell den Charakter einer flächendeckenden Überwachung annahm.
Die Anzahl der vom MfS geführten inoffiziellen Mitarbeiter umfasste im Jahre 1989 ungefähr 189.000 IM, darunter 173.000 IM der Abwehrdiensteinheiten, ferner 13.400 IM in der DDR und 1.550 IM in der Bundesrepublik, die von der Hauptverwaltung A geführt wurden, sowie diverse andere wie Zelleninformatoren usw. Auf 89 DDR-Bürger kam somit ein IM. In der Zeit von 1950 bis 1989 gab es insgesamt ca. 620.000 IM.
Die Entwicklung des IM-Netzes ist nicht allein von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt, sondern verweist auf besondere Wachstumsphasen in Zeiten innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953 oder am Vorabend des Mauerbaus. Im Zuge der deutsch-deutschen Entspannungspolitik wurde das IM-Netz ebenfalls erweitert. So umfasste es Mitte der 70er Jahre – hochgerechnet – über 200.000 IM. Angesichts wachsender oppositioneller Bewegungen hatte es in den 80er Jahren gleichfalls ein hohes Niveau.
Die flächendeckende Überwachung der Gesellschaft fiel regional recht unterschiedlich aus. Im Land Brandenburg, das die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vereint, war sie stärker als in Thüringen. Die höchste IM-Dichte wies der ehemalige Bezirk Cottbus auf.
Das MfS operierte formal nach territorialen Gesichtspunkten und Sicherungsbereichen, setzte jedoch operative Schwerpunkte in der geheimpolizeilichen Arbeit. Bezogen auf das Gesamtministerium lagen diese – sowohl auf Kreis-, als auch auf Bezirks- und Hauptabteilungsebene – bei der Volkswirtschaft, der Spionageabwehr und auf der "politischen Untergrundtätigkeit", der "Bearbeitung " von oppositionellen Milieus und den Kirchen.
Die Motive zur Kooperation mit dem MfS waren überwiegend ideeller, seltener materieller Natur, noch seltener war Erpressung der Grund. Die Kooperation währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre oder länger. Augenfällig ist, dass darunter nicht wenige soziale Aufsteiger waren. Der Anteil von weiblichen IM lag in der DDR bei 17 Prozent, in der Bundesrepublik bei 28 Prozent. Über die Hälfte der IM war Mitglied der SED. Von den 2,3 Mio. Mitgliedern der Partei ausgehend, waren 4 bis 5 Prozent zuletzt inoffiziell aktiv, d. h. jedes zwanzigste SED-Mitglied.
Das MfS differenzierte IM nach Kategorien: Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit, IM zur Sicherung und Durchdringung des Verantwortungsbereichs, IM im besonderen Einsatz, Führungs-IM und IM zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens. Die wichtigste Kategorie waren IM mit "Feindverbindungen" bzw. solche, die Personen zu "bearbeiten" hatten, die "im Verdacht der Feindtätigkeit" standen. Im Laufe der 80er Jahre nahm der Anteil von IM in der Kategorie IMB bis Dezember 1988 auf rund 3.900 zu.
Der Anteil von Bundesbürgern oder Ausländern unter den IM des MfS betrug nicht einmal 2 Prozent. 1989 waren mindestens 3.000 Bundesbürger inoffiziell im Dienste des MfS, zusätzlich mehrere Hundert Ausländer. In der Zeit von 1949 bis 1989 waren insgesamt mindestens 12.000 Bundesbürger und Westberliner IM.
Die operativen Ziele des MfS waren über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt. Darüber hinaus gab es Schwerpunkte in Europa, im Nahen Osten und Asien, nachgeordnet auch in Afrika und Lateinamerika. Nachrichtendienstliche Schwerpunkte waren vor allem die Wissenschafts- und Technikspionage, erst danach die politische und mit etwas Abstand die Militärspionage. Die Bundesrepublik Deutschland wurde folglich vor allem als Ressource zur Systemstabilisierung genutzt.
Die politische Spionage diente vornehmlich dazu, die politische Gefährdungslage des herrschenden Systems in der DDR bestimmen zu können. Dieses Profil deutet an, dass die Spionage der Bewahrung des Status quo dienen sollte. Von einer Unterwanderung der Bundesrepublik war die Geheimpolizei zahlenmäßig weit entfernt. Vielmehr waren ihre inoffiziellen Mitarbeiter damit beschäftigt, das DDR-System zu stabilisieren.
Abschlussbericht der Bezirksverwaltung Suhl zur Aktion "Festigung" Dokument, 25 Seiten
Bericht der Kreisverwaltung Bad Salzungen zur Durchführung der Aktion "Ungeziefer" Dokument, 4 Seiten
Einschätzung über erste Erfahrungen an den GÜST Meiningen und Eisfeld im Bezirk Suhl Dokument, 13 Seiten
Beschluss zur Einstellung des Operativ-Vorgangs "Motor" zu Paul Riedel Dokument, 2 Seiten