Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Abt. IX, Nr. 3407, Bl. 1-43
Die Auswertungs- und Informationsgruppe (AIG) der BV Suhl erarbeitete eine umfassende Analyse und Statistik zu versuchten und geglückten Republikfluchten über die Staatsgrenze West mit Fokus auf den Bezirk Suhl.
Der Auswertungs- und Informationsgruppe (AIG) einer Bezirksverwaltung oblag die Bewertung und Selektion von Informationen in ihrem Zuständigkeitsbereich, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung von Berichten für Partei- und Staatsfunktionäre. Die vorliegende Statistik wurde gefertigt, um Tendenzen im Fluchtverhalten und der Verhinderung von Fluchten zu verdeutlichen.
Ausgehend von Jahresgesamtzahlen an versuchten und geglückten Republikfluchten der Jahre 1962-1971 schlüsselt die Statistik nach Fluchtwegen auf: Dazu zählen die Staatsgrenze West Bezirk Suhl, die Staatsgrenze West andere Bezirke, eine Flucht über andere sozialistische Länder, der Verbleib während Rentnerreisen sowie unbekannte Fluchtwege. Es folgen umfangreiche Analysen des Fluchtverhaltens im Bezirk Suhl und der Bevölkerungsstruktur seiner Einwohnerinnen und Einwohner bis hin zur Aufgliederung nach Wohnorten.
Der Bezirk Suhl hatte mit ca. 392 km von allen Bezirken der ehemaligen DDR den längsten Grenzverlauf zur BRD und war dicht besiedelt. Die Gründe für die überdurchschnittlich hohe Zahl von versuchten oder geglückten Republikfluchten an der Staatsgrenze im Bezirk Suhl lagen in seiner Geografie und Infrastruktur: Das Gelände war waldreich und gebirgig, verfügte über ein gut ausgebautes Straßen- und Wegenetz und war Endhaltestelle mehrerer Bahnstrecken.
4.4. Verhinderung der Versuche an der Staatsgrenze des Bezirkes Suhl
Verhindert durch IM u. MfS
Gesamt: 7
Bad Salzungen: 1
Meiningen: 3
Hildburghausen: 2
Sonneberg: 1
Neuhaus: [Auslassung]
Ilmenau: [Auslassung]
Schmalkalden: [Auslassung]
Suhl: [Auslassung]
Verhindert durch Fw. Helfer der VP
Gesamt: 1
Bad Salzungen: [Auslassung]
Meiningen: [Auslassung]
Hildburghausen: 1
Sonneberg: [Auslassung]
Neuhaus: [Auslassung]
Ilmenau: [Auslassung]
Schmalkalden: [Auslassung]
Suhl: [Auslassung]
Verhindert durch Bevölkerung
Gesamt: 33
Bad Salzungen: 7
Meiningen: 5
Hildburghausen: 6
Sonneberg: 8
Neuhaus: 3
Ilmenau: 1
Schmalkalden: [Auslassung]
Suhl: 3
Verhindert durch VP außerh. Sperrgeb
Gesamt: 38
Bad Salzungen: [Auslassung]
Meiningen: 24
Hildburghausen: [Auslassung]
Sonneberg: [Auslassung]
Neuhaus: 9
Ilmenau: [Auslassung]
Schmalkalden: 1
Suhl: 4
Verhindert durch VP an KP
Gesamt: 10
Bad Salzungen: [Auslassung]
Meiningen: 4
Hildburghausen: 2
Sonneberg: 2
Neuhaus: 2
Ilmenau: [Auslassung]
Schmalkalden: [Auslassung]
Suhl: [Auslassung]
Verhindert durch VP im Sperrgebiet
Gesamt: 14
Bad Salzungen: 3
Meiningen: 4
Hildburghausen: 2
Sonneberg: 4
Neuhaus: 1
Ilmenau: [Auslassung]
Schmalkalden: [Auslassung]
Suhl: [Auslassung]
Verhindert durch Trapo in Zügen
Gesamt: 3
Bad Salzungen: 1
Meiningen: [Auslassung]
Hildburghausen: [Auslassung]
Sonneberg: 2
Neuhaus: [Auslassung]
Ilmenau: [Auslassung]
Schmalkalden: [Auslassung]
Suhl: [Auslassung]
Verhindert durch Trapo auf Bahnhof
Gesamt: 14
Bad Salzungen: 2
Meiningen: 12
Hildburghausen: [Auslassung]
Sonneberg: [Auslassung]
Neuhaus: [Auslassung]
Ilmenau: [Auslassung]
Schmalkalden: [Auslassung]
Suhl: [Auslassung]
Verhindert durch NVA/G
Gesamt: 29
Bad Salzungen: 10
Meiningen: 4
Hildburghausen: 8
Sonneberg: 5
Neuhaus: 1
Ilmenau: [Auslassung]
Schmalkalden: [Auslassung]
Suhl: [Auslassung]
Verhindert durch NVA/G Anwdg. Schußwaffe
Gesamt: 6
Bad Salzungen: 1
Meiningen: 1
Hildburghausen: [Auslassung]
Sonneberg: 4
Neuhaus: [Auslassung]
Ilmenau: [Auslassung]
Schmalkalden: [Auslassung]
Suhl: [Auslassung]
Verhindert durch NVA/G pioniert. Mittel
Gesamt: 8
Bad Salzungen: 1
Meiningen: [Auslassung]
Hildburghausen: 3
Sonneberg: 4
Neuhaus: [Auslassung]
Ilmenau: [Auslassung]
Schmalkalden: [Auslassung]
Suhl: [Auslassung]
Verhindert durch Selbststeller
Gesamt: 1
Bad Salzungen: [Auslassung]
Meiningen: 1
Hildburghausen:[Auslassung]
Sonneberg: [Auslassung]
Neuhaus: [Auslassung]
Ilmenau: [Auslassung]
Schmalkalden: [Auslassung]
Suhl: [Auslassung]
Verhindert durch Rücktritt/ Umkehr
Gesamt: 4
Bad Salzungen: [Auslassung]
Meiningen: 1
Hildburghausen: [Auslassung]
Sonneberg: [Auslassung]
Neuhaus: 2
Ilmenau: [Auslassung]
Schmalkalden: [Auslassung]
Suhl: 1
Gesamtzahlen
Gesamt: 167
Bad Salzungen: 26
Meiningen: 59
Hildburghausen: 24
Sonneberg: 30
Neuhaus: 18
Ilmenau: 1
Schmalkalden: 1
Suhl: 8
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), um primär Informationen über Bürger, die Gesellschaft, ihre Institutionen und Organisationen der DDR oder im Ausland zu gewinnen. Unter Umständen hatten IM auf Personen oder Ereignisse in der DDR steuernden Einfluss zu nehmen.
In der DDR-Gesellschaft hießen sie "Spitzel", "Denunzianten" oder "Kundschafter". Mit der deutschen Einheit hat sich die Bezeichnung Inoffizieller Mitarbeiter des MfS für die heimlichen Zuträger etabliert. Sie lieferten u. a. Informationen über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung.
Die SED-Führung wollte stets über die konkrete Situation und Lage in der DDR unterrichtet sein. Die IM hatten den Auftrag, "staatsgefährdende" Bestrebungen zu ermitteln, was beim MfS "politisch ideologische Diversion" bzw. "politische Untergrundtätigkeit" hieß. Der Bogen hierfür war weit gespannt und reichte von einer privaten Meinungsäußerung bis hin zu politischen Aktivitäten. Überdies sollten sie, wenn auch selten, direkt auf gesellschaftliche Entwicklungen oder einzelne Personen einwirken.
Die IM waren das wichtigste Repressionsinstrument in der DDR. IM wurden auf bestimmte Schwerpunkte angesetzt, von denen tatsächliche oder vermeintliche Gefahren ausgehen konnten. Diese Objekte und Territorien, Bereiche oder Personen waren so zahlreich, dass die geheimpolizeiliche Durchdringung tendenziell den Charakter einer flächendeckenden Überwachung annahm.
Die Anzahl der vom MfS geführten inoffiziellen Mitarbeiter umfasste im Jahre 1989 ungefähr 189.000 IM, darunter 173.000 IM der Abwehrdiensteinheiten, ferner 13.400 IM in der DDR und 1.550 IM in der Bundesrepublik, die von der Hauptverwaltung A geführt wurden, sowie diverse andere wie Zelleninformatoren usw. Auf 89 DDR-Bürger kam somit ein IM. In der Zeit von 1950 bis 1989 gab es insgesamt ca. 620.000 IM.
Die Entwicklung des IM-Netzes ist nicht allein von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt, sondern verweist auf besondere Wachstumsphasen in Zeiten innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953 oder am Vorabend des Mauerbaus. Im Zuge der deutsch-deutschen Entspannungspolitik wurde das IM-Netz ebenfalls erweitert. So umfasste es Mitte der 70er Jahre – hochgerechnet – über 200.000 IM. Angesichts wachsender oppositioneller Bewegungen hatte es in den 80er Jahren gleichfalls ein hohes Niveau.
Die flächendeckende Überwachung der Gesellschaft fiel regional recht unterschiedlich aus. Im Land Brandenburg, das die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vereint, war sie stärker als in Thüringen. Die höchste IM-Dichte wies der ehemalige Bezirk Cottbus auf.
Das MfS operierte formal nach territorialen Gesichtspunkten und Sicherungsbereichen, setzte jedoch operative Schwerpunkte in der geheimpolizeilichen Arbeit. Bezogen auf das Gesamtministerium lagen diese – sowohl auf Kreis-, als auch auf Bezirks- und Hauptabteilungsebene – bei der Volkswirtschaft, der Spionageabwehr und auf der "politischen Untergrundtätigkeit", der "Bearbeitung " von oppositionellen Milieus und den Kirchen.
Die Motive zur Kooperation mit dem MfS waren überwiegend ideeller, seltener materieller Natur, noch seltener war Erpressung der Grund. Die Kooperation währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre oder länger. Augenfällig ist, dass darunter nicht wenige soziale Aufsteiger waren. Der Anteil von weiblichen IM lag in der DDR bei 17 Prozent, in der Bundesrepublik bei 28 Prozent. Über die Hälfte der IM war Mitglied der SED. Von den 2,3 Mio. Mitgliedern der Partei ausgehend, waren 4 bis 5 Prozent zuletzt inoffiziell aktiv, d. h. jedes zwanzigste SED-Mitglied.
Das MfS differenzierte IM nach Kategorien: Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit, IM zur Sicherung und Durchdringung des Verantwortungsbereichs, IM im besonderen Einsatz, Führungs-IM und IM zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens. Die wichtigste Kategorie waren IM mit "Feindverbindungen" bzw. solche, die Personen zu "bearbeiten" hatten, die "im Verdacht der Feindtätigkeit" standen. Im Laufe der 80er Jahre nahm der Anteil von IM in der Kategorie IMB bis Dezember 1988 auf rund 3.900 zu.
Der Anteil von Bundesbürgern oder Ausländern unter den IM des MfS betrug nicht einmal 2 Prozent. 1989 waren mindestens 3.000 Bundesbürger inoffiziell im Dienste des MfS, zusätzlich mehrere Hundert Ausländer. In der Zeit von 1949 bis 1989 waren insgesamt mindestens 12.000 Bundesbürger und Westberliner IM.
Die operativen Ziele des MfS waren über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt. Darüber hinaus gab es Schwerpunkte in Europa, im Nahen Osten und Asien, nachgeordnet auch in Afrika und Lateinamerika. Nachrichtendienstliche Schwerpunkte waren vor allem die Wissenschafts- und Technikspionage, erst danach die politische und mit etwas Abstand die Militärspionage. Die Bundesrepublik Deutschland wurde folglich vor allem als Ressource zur Systemstabilisierung genutzt.
Die politische Spionage diente vornehmlich dazu, die politische Gefährdungslage des herrschenden Systems in der DDR bestimmen zu können. Dieses Profil deutet an, dass die Spionage der Bewahrung des Status quo dienen sollte. Von einer Unterwanderung der Bundesrepublik war die Geheimpolizei zahlenmäßig weit entfernt. Vielmehr waren ihre inoffiziellen Mitarbeiter damit beschäftigt, das DDR-System zu stabilisieren.
Die Gründung der Transportpolizei (Trapo) in der DDR ging auf eine Anordnung des Alliierten Kontrollrats vom 10.5.1946 zurück, in Deutschland zur Kontrolle des Bahnverkehrs spezielle Polizeieinheiten aufzustellen. In der SBZ war ab Juli 1946 die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) für diese Aufgabe zuständig. Sie verfügte 1947 die Gründung einer Eisenbahnschutz- wie einer Eisenbahnkriminalpolizei und ließ acht Bahnpolizeiämter mit zusammen 5470 Beschäftigten einrichten. Kompetenzabgrenzungen zur Deutschen Reichsbahn (DR) führten im Betriebsalltag häufig zu Konflikten. Die ihr zugewiesene Aufgabe war es, für Ruhe, Ordnung und Disziplin auf dem Bahngelände zu sorgen sowie Diebstahl und Zerstörung zu verhindern. Im Mai 1949 wurde die Sollstärke der Bahnpolizei auf 7400 Bedienstete angehoben. Gebremst wurde der Aufbau durch die zeitgleich einsetzenden politischen Säuberungen im öffentlichen Dienst. Umstritten blieben die Befugnisse der östlichen Bahnpolizei in Westberlin. Aufgrund der Vereinbarungen der Siegermächte war sie auch für die Überwachung des Betriebsgeländes dort zuständig. Immer wieder kam es zu Konflikten mit der westlichen Schutzpolizei. Eine deutliche organisatorische Aufwertung erfuhr die Bahnpolizei, als Kurt Fischer, der Präsident der DVdI, 1949 im Rahmen der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei die Bildung einer HA Transportpolizei anordnete, die mit der Bildung des MdI im Oktober 1949 weiterbestand. Die wichtigsten Aufgaben der Trapo waren anfangs, für die sichere Weiterleitung der Reparationsgüter in die Sowjetunion zu sorgen und gegen Schwarzhändler vorzugehen. Darüber hinaus überwachte sie den gesamten Personenverkehr auf der Schiene und war in diesem Zusammenhang zunehmend in die Bekämpfung der Republikflucht eingebunden. Die Trapo stand von 1950 bis 1957 unter dem Kommando von Otto Auerswald. Zur Jahreswende 1952/53 wurde sie dem MfS unterstellt, wo sie weiterhin eine eigene HA bildete. Die Zahl der Trapobediensteten stieg rasch an und erreichte 1954 mit 8900 einen vorläufigen Höchststand. Ab Mitte der 50er Jahre konnte die Trapo auf ehrenamtliche Unterstützungskräfte zurückgreifen, die freiwilligen Helfer der Transportpolizei und die Kampfgruppen. Nach dem 17. Juni 1953 durchlief der Polizeiapparat der DDR einen Militarisierungsprozess, von dem auch die Transportpolizei betroffen war. Zu ihrer Ausrüstung gehörten nun neben Pistolen auch Karabiner und Maschinengewehre. Im Herbst 1956 wurde die HA Transportpolizei mit der Grenz- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit im MfS zusammengefasst. Schon im Februar 1957 änderte sich das Unterstellungsverhältnis wieder. Die Trapo wurde jetzt zusammen mit den beiden anderen Polizeiverbänden der HV Innere Sicherheit wieder dem MdI zugeordnet. Doch blieb das MfS durch eine Vielzahl von OibE und IM präsent. Verschoben hatten sich die Aufgabenschwerpunkte. Sie sollte die Auf- und Durchmarschwege des Warschauer Pakts in der DDR sichern und befasste sich überwiegend mit Objektschutz. Nur im Transitverkehr wurden noch Zugbegleitkommandos eingesetzt. Der Personalbestand ging in den 60er Jahren leicht zurück und belief sich 1967 auf 6900 Bedienstete. Nach Einführung der Wehrpflicht 1962 wurde der Dienst bei der Trapo als Wehrersatzdienst anerkannt. Bei ihrer Auflösung am 30.9.1990 zählte sie 6400 Mitarbeiter, von denen 1700 in den Dienst der Deutschen Bundesbahn übernommen wurden. Diese beschäftigte – zum Vergleich – bis zu diesem Zeitpunkt nur 2700 Bahnpolizisten.
Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Abt. IX, Nr. 3407, Bl. 1-43
Die Auswertungs- und Informationsgruppe (AIG) der BV Suhl erarbeitete eine umfassende Analyse und Statistik zu versuchten und geglückten Republikfluchten über die Staatsgrenze West mit Fokus auf den Bezirk Suhl.
Der Auswertungs- und Informationsgruppe (AIG) einer Bezirksverwaltung oblag die Bewertung und Selektion von Informationen in ihrem Zuständigkeitsbereich, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung von Berichten für Partei- und Staatsfunktionäre. Die vorliegende Statistik wurde gefertigt, um Tendenzen im Fluchtverhalten und der Verhinderung von Fluchten zu verdeutlichen.
Ausgehend von Jahresgesamtzahlen an versuchten und geglückten Republikfluchten der Jahre 1962-1971 schlüsselt die Statistik nach Fluchtwegen auf: Dazu zählen die Staatsgrenze West Bezirk Suhl, die Staatsgrenze West andere Bezirke, eine Flucht über andere sozialistische Länder, der Verbleib während Rentnerreisen sowie unbekannte Fluchtwege. Es folgen umfangreiche Analysen des Fluchtverhaltens im Bezirk Suhl und der Bevölkerungsstruktur seiner Einwohnerinnen und Einwohner bis hin zur Aufgliederung nach Wohnorten.
Der Bezirk Suhl hatte mit ca. 392 km von allen Bezirken der ehemaligen DDR den längsten Grenzverlauf zur BRD und war dicht besiedelt. Die Gründe für die überdurchschnittlich hohe Zahl von versuchten oder geglückten Republikfluchten an der Staatsgrenze im Bezirk Suhl lagen in seiner Geografie und Infrastruktur: Das Gelände war waldreich und gebirgig, verfügte über ein gut ausgebautes Straßen- und Wegenetz und war Endhaltestelle mehrerer Bahnstrecken.
4.5. Methoden der Überwindung der Staatsgrenze des Bezirkes Suhl
Einfaches Überwinden
Gesamt: 152
Gelungen: 18
Versuch: 134
Beschädigung der GSA
Gesamt: 5
Gelungen: 3
Versuch: 2
Mitführen v. Waffen u.a. Gegenständen zur Gewaltanwendung
Gesamt: 25
Gelungen: 2
Versuch: 23
Unbekannte Methode
Gesamt: 14
Gelungen: 6
Versuch: 8
Gesamt (Gesamtmenge der Tabellendaten]
Gesamt: 196
Gelungen: 29
Versuch: 167
4.6. Bisher festgestellte Mittel und Methoden der Grenzannäherung
zu Fuß
Gesamt: 171
Gelungen: 29
Versuch: 142
Fahrrad
Gesamt: 9
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 9
Krad/Moped
Gesamt: 12
Gelungen: 4
Versuch: 8
PKW
Gesamt: 2
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 2
Reisezüge
Gesamt: 94
Gelungen: 4
Versuch: 90
Omnibusse
Gesamt: 22
Gelungen: 2
Versuch: 20
Mitfahrer/Anhalter
Gesamt: 11
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 11
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Abt. IX, Nr. 3407, Bl. 1-43
Die Auswertungs- und Informationsgruppe (AIG) der BV Suhl erarbeitete eine umfassende Analyse und Statistik zu versuchten und geglückten Republikfluchten über die Staatsgrenze West mit Fokus auf den Bezirk Suhl.
Der Auswertungs- und Informationsgruppe (AIG) einer Bezirksverwaltung oblag die Bewertung und Selektion von Informationen in ihrem Zuständigkeitsbereich, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung von Berichten für Partei- und Staatsfunktionäre. Die vorliegende Statistik wurde gefertigt, um Tendenzen im Fluchtverhalten und der Verhinderung von Fluchten zu verdeutlichen.
Ausgehend von Jahresgesamtzahlen an versuchten und geglückten Republikfluchten der Jahre 1962-1971 schlüsselt die Statistik nach Fluchtwegen auf: Dazu zählen die Staatsgrenze West Bezirk Suhl, die Staatsgrenze West andere Bezirke, eine Flucht über andere sozialistische Länder, der Verbleib während Rentnerreisen sowie unbekannte Fluchtwege. Es folgen umfangreiche Analysen des Fluchtverhaltens im Bezirk Suhl und der Bevölkerungsstruktur seiner Einwohnerinnen und Einwohner bis hin zur Aufgliederung nach Wohnorten.
Der Bezirk Suhl hatte mit ca. 392 km von allen Bezirken der ehemaligen DDR den längsten Grenzverlauf zur BRD und war dicht besiedelt. Die Gründe für die überdurchschnittlich hohe Zahl von versuchten oder geglückten Republikfluchten an der Staatsgrenze im Bezirk Suhl lagen in seiner Geografie und Infrastruktur: Das Gelände war waldreich und gebirgig, verfügte über ein gut ausgebautes Straßen- und Wegenetz und war Endhaltestelle mehrerer Bahnstrecken.
4.7. Einzeln und in Gruppen gegen die Staatsgrenze des Bezirkes Suhl
Einzeln
Gesamt-Anzahl: 121
Gesamt-Personen: 121
Gelungen-Anzahl: 21
Gelungen-Personen: 21
Versuch-Anzahl: 100
Versuch-Personen: 100
je 2 Pers.
Gesamt-Anzahl: 23
Gesamt-Personen: 46
Gelungen-Anzahl: 4
Gelungen-Personen: 8
Versuch-Anzahl: 19
Versuch-Personen: 38
je 3 Pers.
Gesamt-Anzahl: 2
Gesamt-Personen: 6
Gelungen-Anzahl: [Auslassung]
Gelungen-Personen:[Auslassung]
Versuch-Anzahl: 2
Versuch-Personen: 6
je 4 Pers.
Gesamt-Anzahl: 2
Gesamt-Personen: 8
Gelungen-Anzahl: [Auslassung]
Gelungen-Personen: [Auslassung]
Versuch-Anzahl: 2
Versuch-Personen: 8
je 7 Pers.
Gesamt-Anzahl: 1
Gesamt-Personen: 7
Gelungen-Anzahl:[Auslassung]
Gelungen-Personen: [Auslassung]
Versuch-Anzahl: 1
Versuch-Personen: 7
je 8 Pers.
Gesamt-Anzahl: 1
Gesamt-Personen: 8
Gelungen-Anzahl: [Auslassung]
Gelungen-Personen: [Auslassung]
Versuch-Anzahl: 1
Versuch-Personen: 8
Gesamt [Gesamtzahlen der Tabelle]
Gesamt-Anzahl: 150
Gesamt-Personen: 196
Gelungen-Anzahl: 25
Gelungen-Personen: 29
Versuch-Anzahl: 125
Versuch-Personen: 167
I.5. Personen, die über die Staatsgrenze West anderer Bezirke die DDR verließen oder Versuche unternahmen
Staatsgrenze West - anderer
Bezirk Erfurt - Krs. Eisenach
Gelungen: 1
Versuch: 9
- Krs. Arnstadt
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 2
- Krs. Weimar
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 1
- Krs. Erfurt
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 1
- Krs. Heiligenstadt
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 2
Bezirk Gera - Krs. Saalfeld
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 2
Bezirk Magdeburg - Krs. Wernigerode
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 2
Bezirk Schwerin - Krs. Ludwigslust
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 1
Krs. Gadebusch
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 1
Bezirk Leipzig - Krs, Gaithein
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 1
Bezirk Karl-Marx-Stadt - Krs. Oelsnitz
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 2
Berlin
Gelungen: [Auslassung]
Versuch: 5
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Abschlussbericht der Bezirksverwaltung Suhl zur Aktion "Festigung" Dokument, 25 Seiten
Bericht der Kreisverwaltung Bad Salzungen zur Durchführung der Aktion "Ungeziefer" Dokument, 4 Seiten
Einschätzung über erste Erfahrungen an den GÜST Meiningen und Eisfeld im Bezirk Suhl Dokument, 13 Seiten
Beschluss zur Einstellung des Operativ-Vorgangs "Motor" zu Paul Riedel Dokument, 2 Seiten