Signatur: BArch, MfS, AU, Nr. 821/62, Bl. 63
Ein Aktenvermerk vom 16. August 1961 dokumentiert die Entlassung Peter Lemkes aus dem Berliner Haftkrankenhaus des MfS. Die Staatssicherheit hatte wegen des Verdachts der „Diversion“ gegen ihn ermittelt.
Am Abend des 4. August 1961 ging Peter Lemke (Name geändert) auf einem Feld im Kreis Belzig (Bezirk Potsdam) auf Wildschweinjagd. Dabei wurden zwei sowjetische Soldaten auf ihn aufmerksam. Sie gehörten einem Sonderkommando an, das nach mehreren Flugzeugabstürzen rund um den nahegelegenen sowjetischen Flugplatz Zerbst (Bezirk Magdeburg) im ersten Halbjahr 1961 eingesetzt worden war.
Die Soldaten beobachteten, wie Lemke vermeintlich mit seinem Gewehr auf sowjetische Jagdflugzeuge am Himmel zielte. Sie riefen ihn an, er konnte die Soldaten aber nicht sehen und die Stimmen nicht zuordnen. Kurz darauf fielen die ersten Schüsse.
Nachdem Lemke kurz hinter einer Getreidehocke Deckung gesucht hatte, versuchte er, über die Felder zu fliehen. Dabei verletzten die Soldaten ihn mit einem Streifschuss am Hals und nahmen ihn fest. Nach etwa einer Stunde traf ein LKW ein, der Lemke ins Lazarett der sowjetischen Kaserne Zerbst fuhr. Dort versorgte ihn ein Arzt, bevor er ins Volkspolizeikreisamt (VPKA) Zerbst gebracht wurde.
Am nächsten Tag informierte das VPKA Zerbst das VPKA Belzig über den Vorfall, wo die Abteilung Kriminalpolizei die Ermittlungen aufnahm. Sie befragte Lemke, durchsuchte sein Haus und beging den Tatort – in Anwesenheit von Mitarbeitern der sowjetischen Kommandantur. Außerdem informierte die Volkspolizei das Ministerium für Staatssicherheit (MfS).
Da der Verdacht der „Diversion“ – eines „Staatsverbrechens“ – im Raum stand, übernahm die Geheimpolizei den Fall. Das VPKA Belzig übergab den Vorgang am 6. August 1961 an das MfS.
Der Vorfall vom 4. August 1961 sprach sich schon bald in der Region herum und war in zweierlei Hinsicht politisch brisant: Zum einen handelte es sich – aus Sicht des MfS – um einen staatsfeindlichen Akt gegen die sowjetischen Streitkräfte in Deutschland. Zum anderen war Lemke Mitglied der SED und hatte mehrere politische und gesellschaftliche Funktionen inne. Der 1. Sekretär der SED-Kreisleitung forderte daher, die Angelegenheit schnell zu klären.
Diese heikle Gemengelage war auch der Grund dafür, dass ab 9. August 1961 die Hauptabteilung IX in der Berliner Stasi-Zentrale die Ermittlungen führte, nicht die entsprechende Abteilung innerhalb der Bezirksverwaltung Potsdam.
Am 16. August 1961 wurde Lemke auf Beschluss der Leitung des MfS aus dem Haftkrankenhaus entlassen. Wie aus einem Aktenvermerk von diesem Tag hervorgeht, sprach kurz zuvor auf Anweisung des Leiters der HA IX, Kurt Richter, ein leitender MfS-Offizier mit Lemke. Anschließend legte er einen Entlassungsbeschluss vor und begleitete Lemke aus dem Krankenhaus.
Laut Aktenvermerk waren zu diesem Zeitpunkt im „Entlassungsbeschluß […] die Gründe der Haftentlassung nicht eingetragen“. Das in den Stasi-Unterlagen überlieferte Dokument hingegen enthält den Hinweis, „daß sich der Verdacht der Diversion […] nicht bestätigt hat“.
Berlin, den 16.08.1961
Am 14.08.1961 wurde durch den Genossen Oberst Richter angewiesen, daß dem Genossen Heinrich Einsicht in die Unterlagen des U-Vorganges [pseudonymisiert: Lemke] zu gewähren ist. Des weiteren ist dem Genossen Heinrich eine Rücksprache mit dem Beschuldigten [pseudonymisiert: Lemke] zu ermöglichen.
Genosse Heinrich sah die genannten Unterlagen ein und führte eine Aussprache mit dem Beschuldigten [pseudonymisiert: Lemke] im Haftkrankenhaus durch.
Anschließend wurde durch den Genossen Heinrich mitgeteilt, daß der Beschuldigte [pseudonymisiert: Lemke] in Kürze entlassen wird und daß er den Entlassungsbeschluß beibringt.
Es ist zu veranlassen, daß die sich zur Zeit bei der Abteilung 32 zwecks Untersuchung befindlichen Waffen abholebereit gehalten werden, damit sie gegebenenfalls mit dem entlassenen [pseudonymisiert: Lemke] zurück gebracht werden können.
Am 16.08.1961 legte der Genosse Heinrich den Entlassungsbeschluß vor und die Entlassung wurde durchgeführt, wobei der Genosse Heinrich den Häftling selbst wegbrachte.
Die Waffen wurden nicht, wie vereinbart, sofort mitgenommen, sondern sollten nach einigen Tagen abgeholt werden.
Im Entlassungsbeschluß waren die Gründe der Haftentlassung nicht eingetragen.
[Unterschrift: Böhme]
Hauptmann
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
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