Verbot der "dekadenten westlichen Musik"

Im Spätsommer 1965 wandelte sich die Haltung des Staates gegenüber der Beat-Musik. War die Beat-Musik bis dato - wenn auch misstrauisch beäugt - toleriert worden, so sahen Spitzenfunktionäre der SED nun endgültig das Machtmonopol der Partei gefährdet. Die Liberalisierungsprozesse in der Jugendpolitik wurden rückgängig gemacht. Alle Meldungen über Krawalle, alkoholische und sexuelle Exzesse im Zusammenhang mit Jugendveranstaltungen registrierte die Stasi genauestens. Beeinflusst wurde die Verschärfung der Jugendpolitik durch zwei Vorkommnisse während des Jahres 1965. Ein Konzert der Rolling Stones in der Waldbühne in West-Berlin im September 1965 endete in schweren Tumulten und Verwüstungen. Darüber hinaus wurden SED-Funktionäre durch das "westliche Showgebaren" von DDR-Beatbands bei ihren Auftritten anlässlich des Tages der Republik am 07.10.1965 in Ost-Berlin alarmiert.

Als Reaktion auch auf diese Ereignisse beauftragten die Parteifunktionäre den Minister für Kultur damit, Laiengruppen, die "dekadente westliche Musik" spielten, sofort die Lizenz zu entziehen. Die "Gammler" unter den Musikern, die keiner geregelten Arbeit (in der Produktion) nachgingen, sollten in Arbeitslager eingewiesen werden. Die Beschlüsse des Sekretariats des Zentralkomitees der SED und die Anweisung des Ministeriums für Kultur vom 11.10.1965 besiegelten das offizielle Ende vieler DDR-Beatgruppen. Es wurde ihnen nunmehr verboten, in öffentlichen Räumen Musik, wie Beat und Rock'n'Roll, zu spielen. Auf diese Weise verloren in Leipzig 44 der insgesamt 49 registrierten Amateurbeatbands ihre Spielerlaubnis.

Nach dem Verbot fast aller Beatgruppen in der Region war die Atmosphäre unter den jugendlichen Beat-Anhängern angespannt.