Technische Störung von "Radio Glasnost – außer Kontrolle"
Signatur: BArch, MfS, HA III, Nr. 494, Bl. 2
Um den Auswirkungen der regimekritischen Beiträge von Radio Glasnost auf die DDR entgegenzuwirken, ließ das MfS den Empfang technisch stören.
Die Sendung "Radio Glasnost - Außer Kontrolle" mit Beiträgen "aus und über die DDR" wurde von dem privaten Alternativkanal Radio 100 in West-Berlin ein mal monatlich ausgestrahlt. Die Sendung "Radio Glasnost - Außer Kontrolle" mit Beiträgen "aus und über die DDR" wurde von dem privaten Alternativkanal Radio 100 in West-Berlin einmal monatlich ausgestrahlt. Das einstündige Programm war zwischen Juli 1987 und dem Mauerfall sowohl im Westen als auch im Osten Berlins zu empfangen. In einer kurzen Pilotsendung kündigte Moderatorin Marenbach am 22. Juli 1987 an, von nun an würden auf diesem Sendeplatz Oppositionelle aus der DDR zu Wort kommen. Deren Beiträge und Diskussionen wurden in Ostdeutschland formuliert oder aufgenommen, über die Grenze geschmuggelt und dann von Radio 100 in West-Berlin ausgestrahlt. Bis November 1989 verband Radio Glasnost auf diesem Wege die Ost-Berliner Opposition mit der freien Welt.
In der DDR waren Reinhard Schult, Ralf Hirsch und andere für Texte und Organisation verantwortlich. Eine kleine West-Berliner Redaktion, gegründet durch den Radio-100-Redakteur Dieter Rulff und den aus der DDR ausgebürgerten Oppositionellen Roland Jahn, sorgte dann dafür, dass die Beiträge im privaten Radio 100 einen festen Sendeplatz bekamen. Es dauerte nicht lange, bis Radio Glasnost sein Publikum in der DDR gefunden hatte. Auch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) wurde hellhörig und wertete alle Sendungen im Detail aus. Die Geheimpolizei fahndete nach den Urhebern und untersuchte, welchen Einfluss die Beiträge auf DDR-Bürger haben könnten. Auch erschwerte die Stasi den Empfang von zwei Sendungen durch Störsender.
In diesem Schreiben wird festgestellt, dass eine Störung des Empfangs von Radio Glasnost technisch möglich ist. Auch standen dafür die benötigen Mittel und das Personal zur Verfügung. Dabei wurde das Risiko in Kauf genommen, dass sich die Störmaßnahmen auch auf West-Berliner Gebiet auswirken könnten und damit gegen das internationale Postabkommen verstoßen würden.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Hauptabteilung III
- Urheber:
- MfS
- Datum:
- 2. März 1988
- Rechte:
- BStU
- Zustand:
- Gut
- Überlieferungsform:
- Dokument
[Handschriftliche Ergänzung: Ablage - Radio Glasnost]
Hauptabteilung III
Berlin, 2. März 1988
Technische Störung von "Radio Glasnost - außer Kontrolle"
"Radio Glasnost - außer Kontrolle" stellt einen speziellen Sendebeitrag des privaten Westberliner Rundfunksenders "Radio 100" dar und wird jeden letzten Montag des Monats in der Zeit von 21.00 - 22.00 Uhr auf der Frequenz
103,4 MHz
abgestrahlt.
Die benutzte Sendefrequenz 103,4 MHz ist bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Genf angemeldet und auf der Internationalen Funkverwaltungskonferenz 1984 in Genf an Westberlin vergeben worden. Sie ist mit dem Ministerium für das Post-und Fernmeldewesen der DDR koordiniert.
1. Eine Störung des Sendebeitrages "Radio Glasnost - außer Kontrolle" durch die DDR ist technisch möglich. Die dazu benötigten technischen Mittel und entsprechend ausgebildetes Personal stehen zur Verfügung. Die vorhandenen technischen Mittel gewährleisten eine weitgehende Beeinträchtigung des Empfangs des Sendebeitrages auf dem Territorium der DDR.
2. Die eventuellen Störmaßnahmen gegen den Sendebeitrag "Radio Glasnost - außer Kontrolle" sind sowohl für die Hörer dieses Sendebeitrages als auch die Betreiber des Senders als gewollte Störungen erkennbar. Durch Funkfahndungskräfte der Landespostdirektion von Berlin (West) und der westlichen Alliierten sind die Störungsquelle und der Standort des Störsenders eindeutig feststellbar.
3. Die technischen Mittel lassen eine Begrenzung der Störmaßnahmen nur auf das Territorium der DDR nicht zu. Auswirkungen der Störungen auf den Empfang des Sendebeitrages auf Westberliner Gebiet sind nicht vollständig zu vermeiden. Dadurch besitzen die zuständigen Westberliner Stellen die Handhabe, sich offiziell an die Organe der DDR zu wenden und die Beseitigung der Störung zu fordern. Entsprechend des § 12 (Fußnote 1) der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion wären die DDR-Organe lediglich verpflichtet, den Empfang der Mitteilung der Westberliner Stellen zu bestätigen. Eine Anerkennung der Verantwortlichkeit der DDR wäre damit noch nicht gegeben.
Zu Fußnote 1) Internationaler Fernmeldeverein UIT - Die Vollzugsordnung für den Funkdienst - § 12: Eine Verwaltung, die darüber unterrichtet wird, daß von einer Funkstelle, für die sie zuständig ist, vermutet wird, sie sei die Ursache der schädlichen Störung, muß den Empfang dieser Mitteilung so schnell wie möglich telegrafisch bestätigen. Diese Bestätigung bedeutet nicht die Anerkennung der Verantwortlichkeit.