Hunger, Durst und Einsamkeit

Während seiner Haftzeit in der Magdalenenstraße war Manfred Smolka permanent Hunger, Durst und Einsamkeit ausgesetzt. Hinzu kamen die schikanierende Behandlung durch die Gefängniswärter und die Ungewissheit über das Schicksal seiner Familie. Letztendlich ließen ihn die zermürbenden Verhörmethoden kapitulieren. Smolka unterschrieb schließlich alles, was die Stasi ihm vorlegte. Sein für den Prozess notwendiges Geständnis wurde geradezu erpresst. Vom Ablauf der Vernehmungen zeugen die ganze Aktenmappen füllenden Befragungsprotokolle und ein Antrag auf "Fristverlängerung im Ermittlungsverfahren". Er war notwendig, um Smolka weiter "bearbeiten" zu können.

Währenddessen bereitete die Staatssicherheit den Prozess gegen Smolka weiter vor. Rechtsstaatliche Standards spielten dabei keine Rolle. Sogar Smolkas Pflichtverteidiger arbeitete mit der Staatssicherheit zusammen, wie aus einem Bericht hervorgeht.

Oberstleutnant Neumann aus der Hauptabteilung IX/6 (zuständig für Ermittlungsverfahren mit politischer Bedeutung) unterbreitete den Vorschlag, an Smolka ein Exempel zu statuieren und ihn zum Tode zu verurteilen. Minister Mielke erklärte sich auf dem Dokumentenkopf handschriftlich "einverstanden".