Am 17. Juni 1953 in Magdeburg geriet Ernst Jennrich eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängnis und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Dafür wurde er zum Tode verurteilt. Einer der Schöffen kritisierte das Urteil und wies auf Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen hin.
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Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz unsicherer Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Auch in Leipzig kam es während der Ereignisse vom 17. Juni 1953 zu Versuchen, politische Gefangene zu befreien. Die Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig berichtete der Stasi-Zentrale in Berlin von dem Sturm auf die Untersuchungshaftanstalt an der Beethovenstraße.
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Auf einer Podiumsveranstaltung der Schule „Etkar André“ der Hauptverwaltung A (HV A) in Belzig sprach im Jahr 1980 Doppelagent George Blake über seine Agententätigkeit in den 1940er und 1950er Jahren.
Video, 1 Stunde, 47 Minuten, 45 Sekunden
Nichts weniger als die Todesstrafe forderte die Anklage im Prozess gegen den republikflüchtigen, ehemaligen Grenzoffizier Manfred Smolka. Der Angeklagte nutzte die Möglichkeit, um in seinem Schlusswort seine Sicht der Dinge darzulegen und um sein Leben zu bitten.
Audio, 42 Minuten, 25 Sekunden
Die Foto-Dokumentation zeigt Mitarbeiter des MfS oder des Wachregiments des MfS bei einer Übung von Operationen in verstrahltem Gebiet.
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