Am 11. September 1980 ordnete der Generalstaatsanwalt der DDR die Durchsuchung der Wohnungen von Werner Teske an. Gegenstände, die als Beweismittel dienen können, sollten beschlagnahmt werden.
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Werner Teske wurde am 6. Mai 1981 wegen Spionage im besonders schweren Fall und vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall angeklagt.
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Die Stasi fertigte einen Bildbericht von der Wohnungsdurchsuchung bei Werner Teske an. Die Geheimpolizei suchte dort nach Unterlagen, die Teske versteckt hielt um sie in den Westen zu schaffen.
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Laut einer Kerblochkartei der Hauptabteilung IX verurteilte der Erste Militärstrafsenat des Obersten Gerichts der DDR Werner Teske zu einer lebenslangen Haftstrafe.
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Urteil gegen zwei Jugendliche, die im Herbst 1965 mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration in Leipzig gegen das zuvor erlassene "Beatverbot" aufgerufen hatten. Der Bezirk Leipzig hatte 44 von 49 Beatgruppen die Spielerlaubnis aberkannt.
Dokument, 10 Seiten
Die Stasi befragte den Beschuldigten Werner Teske nach seinen Fluchtabsichten und zum Verrat von Dienstgeheimnissen des MfS. Das Vernehmungsprotokoll verdeutlicht das Dilemma, in welchem sich Teske offenbar sah.
Dokument, 15 Seiten