Anlässlich des Ungarischen Volksaufstands 1956 legte eine Abiturklasse in Storkow im Unterricht eine Schweigeminute ein, um ihre Solidarität mit den Opfern der Niederschlagung auszudrücken. Die einfache Geste galt in der SED-Diktatur als "konterrevolutionäre Aktion" – mit Folgen für die beteiligten Schüler. Die Staatssicherheit dokumentierte die "Vorkommnisse" an der Schule sowie die Disziplinierungsmaßnahmen gegen die Schüler.
Dokument, 3 Seiten
Antwortschreiben des 1. Kreissekretärs der SED-Kreisleitung Potsdam an die SED-Bezirksleitung Berlin. Diese hatte zuvor, am 20. Juni, von den SED-Kreisleitungen eine Gesamtanalyse der Ereignisse um den 17. Juni 1953 angefordert.
Dokument, 9 Seiten
Ein Arbeiter, der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni an der Demonstration auf dem Leninplatz in Görlitz als Redner beteiligt hatte, wurde zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ihm vor seiner Entlassung eine Erklärung zur Schweigepflicht über seine Haftzeit ab.
Dokument, 1 Seite
Am 22. Juni 1953 nahm das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im Bezirk Frankfurt (Oder) sechs Hauptverdächtige fest, die sich am Streik der Strausberger Bauarbeiter beteiligt hatten. Die politischen Forderungen der Arbeiter wurden unter dem Vorwurf der "Boykotthetze" strafrechtlich verfolgt.
Dokument, 1 Seite
Der Angestellte Wilhelm Grothaus trat während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 im Sachsenwerk in Dresden als Redner auf, forderte freie Wahlen und die Freilassung aller politischen Gefangenen. Das Bezirksgericht Dresden verhängte später gegen ihn eine fünfzehnjährige Zuchthausstrafe.
Dokument, 9 Seiten
In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Das Bezirksgericht Dresden verurteilte 16 Angeklagte wegen ihrer Beteiligung am Aufstand in Niesky und gegen den SED-Staat gerichteten "Boykotthetze".
Dokument, 31 Seiten