Der Film zeigt, wie die Staatssicherheit die Anwerbung eines sowjetischen Stabsoffiziers durch den US-Geheimdienst CIA verhinderte.
Video, 11 Minuten, 49 Sekunden
Am 11. September 1980 ordnete der Generalstaatsanwalt der DDR die Durchsuchung der Wohnungen von Werner Teske an. Gegenstände, die als Beweismittel dienen können, sollten beschlagnahmt werden.
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Mit einem Gutachten wollte die Anklage Manfred Smolka nachweisen, dass der DDR erheblicher Schaden durch seinen angeblichen Verrat von Dienstgeheimnissen entstanden sei. Das Papier war wichtiger Bestandteil eines Schauprozesses an dessen Ende die Hinrichtung Smolkas stand.
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Werner Teske wurde am 6. Mai 1981 wegen Spionage im besonders schweren Fall und vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall angeklagt.
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Die Abteilung "Bewaffnung und Chemischer Dienst" (BCD) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) stellte eigens für die Stasi-Mitarbeiter eine spezielle Waffe her – das Scharfschützengewehr 82 (SSG 82). Die Unterabteilung "Produktion" der BCD kooperierte dafür eng mit dem VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk "Ernst Thälmann", auf dessen Betriebsgelände die Waffen konstruiert und gefertigt wurden.
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Im September 1980 leitete die Stasi Ermittlungen gegen ihren eigenen Mitarbeiter Werner Teske ein. Sie endeten mit der Verurteilung zum Tode.
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