Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde der SED-Funktionär Paul Merker 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Pläne, ihn zum Hauptangeklagten eines großen politischen Schauprozesses zu machen, waren bereits im Frühjahr 1953 gescheitert. Ein Sachstandsbericht vom 19. Januar 1954 listet Merkers "parteischädigende Handlungen" in der Vergangenheit auf, die der Beschuldigte jedoch abstritt.
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Sowjetische Soldaten verhafteten den Schweißer Robert Dahlem als "Rädelsführer" des Volksaufstandes des 17. Juni 1953. Überraschenderweise wurde sein Haftbefehl wieder aufgehoben.
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Im Jahr 1982 leitete die Stasi erneut ein Ermittlungsverfahren gegen Jürgen Fuchs ein. Der Schriftsteller war bereits 1976 verhaftet und bei seiner Freilassung neun Monate später nach West-Berlin abgeschoben worden. Mithilfe seiner neuen Kontakte zu Westmedien unterstützte er von dort weiterhin die DDR-Oppositions- und Friedensbewegung. Daher wurde er Anfang der 80er-Jahre für SED und Stasi vollends zum Staatsfeind.
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