Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Nach einer gescheiterten Busflucht am Grenzübergang Invalidenstraße und der Festnahme der Beteiligten 1963 legte das MfS Untersuchungsvorgänge an. Darin befinden sich neben geheimpolizeilichen Unterlagen auch Dokumente der Staatsanwaltschaft, die im Zuge der Ermittlungen eng mit der Stasi zusammenarbeitete.
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Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten und nahmen an einem militärischen Training der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien teil. Hans-Jürgen Bäcker wurde bei seiner Rückreise auf dem Flughafen Schönefeld von der Staatssicherheit mit einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Dokument, 18 Seiten
Hermann Flade protestierte gegen die Volkswahlen 1950, deren Ausgang von Anfang an feststand. Die Stasi initiierte einen Schauprozess, in welchem das Gericht das Todesurteil gegen ihn verhängte.
Dokument, 2 Seiten
Im November 1959 legte die Stasi einen Untersuchungsvorgang gegen einen festgenommenen Tierpfleger an, dem sie die Vergiftung von Tieren vorwarf. Im Zuge ihrer Ermittlungen stellte sie jedoch schnell Ungereimtheiten fest.
Dokument, 9 Seiten