Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens. Die Untersuchungshaft begann nach der Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter und endete mit der Überstellung in den Strafvollzug nach Erlangung der Rechtskraft einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, selten auch mit der Freilassung.
Ein im Stasi-Unterlagen-Archiv überlieferter Vermerk von 1959 zeigt, wie das MfS einen Tierpfleger für die inoffizielle Zusammenarbeit gewann.
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Im November 1959 legte die Stasi einen Untersuchungsvorgang gegen einen festgenommenen Tierpfleger an, dem sie die Vergiftung von Tieren vorwarf. Im Zuge ihrer Ermittlungen stellte sie jedoch schnell Ungereimtheiten fest.
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Nichts weniger als die Todesstrafe forderte die Anklage im Prozess gegen den republikflüchtigen, ehemaligen Grenzoffizier Manfred Smolka. Der Angeklagte nutzte die Möglichkeit, um in seinem Schlusswort seine Sicht der Dinge darzulegen und um sein Leben zu bitten.
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Nach den Ereignissen des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 brachte ein Arbeiter aus Güstrow auf seiner Arbeitsstelle einen Zettel mit einer regimekritischen Losung an. Das Bezirksgericht Schwerin verurteilte ihn daraufhin zu acht Jahren im Zuchthaus.
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