Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens. Die Untersuchungshaft begann nach der Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter und endete mit der Überstellung in den Strafvollzug nach Erlangung der Rechtskraft einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, selten auch mit der Freilassung.
Mit großem Aufwand beobachtete die Stasi den Kirchentag in Wittenberg 1983: Wie viele Gäste aus dem Ausland waren da? Welche Aktionen fanden statt? Welche Redner äußerten sich kritisch? Wie reagierte das Publikum?
Dokument, 7 Seiten
Am 22. Juni 1953 nahm das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im Bezirk Frankfurt (Oder) sechs Hauptverdächtige fest, die sich am Streik der Strausberger Bauarbeiter beteiligt hatten. Die politischen Forderungen der Arbeiter wurden unter dem Vorwurf der "Boykotthetze" strafrechtlich verfolgt.
Dokument, 1 Seite
Die Stasi nahm 1959 einen Tierpfleger aus Ost-Berlin wegen des Verdachts der "Sabotage" fest. Auch nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft ließ die Geheimpolizei nicht von ihm ab.
Dokument, 4 Seiten
Der Angestellte Wilhelm Grothaus trat während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 im Sachsenwerk in Dresden als Redner auf, forderte freie Wahlen und die Freilassung aller politischen Gefangenen. Das Bezirksgericht Dresden verhängte später gegen ihn eine fünfzehnjährige Zuchthausstrafe.
Dokument, 9 Seiten
In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Das Bezirksgericht Dresden verurteilte 16 Angeklagte wegen ihrer Beteiligung am Aufstand in Niesky und gegen den SED-Staat gerichteten "Boykotthetze".
Dokument, 31 Seiten
Unter den am 17. Juni 1953 in der Kleinen Steinstraße in Halle befreiten Häftlingen befand sich auch Erna Dorn. Sie war dort inhaftiert, weil sie am 21. Mai 1953 wegen Naziverbrechen zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war.
Dokument, 7 Seiten