Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
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Im Dezember 1989 spitzte sich die politische Krise in der DDR zu. Das Politbüro und das Zentralkomitee erklärten ihren Rücktritt und ein Untersuchungsausschuss erstattete einen ersten Bericht zu Amtsmissbrauch und Korruption des alten Regimes. Der Chef des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) Wolfgang Schwanitz warnte die Diensteinheiten daher vor möglichen gewaltsamen Auseinandersetzungen.
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Am 4. und 5. Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger etliche Bezirks- und Kreisämter des neu gegründeten Amts für Nationale Sicherheit. Der Anfang wurde am Morgen des 4. Dezember in Erfurt gemacht. Josef Schwarz, der Leiter der Erfurter Staatssicherheit, berichtete darüber am Abend der Zentrale in Berlin.
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Der Leiter des Bereichs Kommerzielle Koordinierung Alexander Schalck-Golodkowski war in den im Dezember 1989 bekannt gewordenen Korruptionsskandal des alten DDR-Regimes verwickelt. Als er vor den Untersuchungsausschuss geladen werden sollte, floh er mit seiner Ehefrau in den Westen und wurde zur Fahndung ausgeschrieben.
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Mit einem "konzentrierten Schlag" versuchte die Staatssicherheit Mitte der 50er Jahre westliche, antisozialistische Organisationen zu zerschlagen. Dabei war fast jedes Mittel recht. In der Dienstanweisung Nr. 54/54 sind die Zuständigkeiten und der Zeitplan der Aktion "Blitz" überliefert.
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Am 4. und 5. Dezember 1989 stürmten mutige Bürger etliche Bezirks- und Kreisämter des neu gegründeten Amts für Nationale Sicherheit. Vorausgegangen waren Gerüchte über die Vernichtung von Akten. Der Bericht, verfasst nur einen Tag nach den Ereignissen, vermittelt ein lebendiges Bild.
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