Bei der Teilnahme an die Olympischen Spiele in der Bundesrepublik überließ die DDR nichts dem Zufall. Es gab zu viele Herausforderungen die abgesichert werden mussten. Erich Mielkes Richtlinie zur Absicherung im Bereich Spitzensport bekam dann auch eine neue Durchführungsbestimmung.
Dokument, 10 Seiten
Zu den Olympischen Spielen sollten aus der DDR nur sorgfältig ausgewählte Touristen reisen dürfen. Das Zentralkomitee der SED erarbeitete die Kriterien für die Auswahl geeigneter Kandidaten.
Dokument, 7 Seiten
Nachdem viele Bürger aus eigenem Antrieb bei den Reisebüros angefragt hatten, bekamen alle diese „Freibewerber“ die Mitteilung, dass sie nicht mitreisen durften. Die Stasi entschied letztlich wer Teil der Touristendelegation sein durfte und wer nicht.
Dokument, 2 Seiten
Es war der Stasi gelungen die Olympischen Spiele bis ins Detail abzusichern. Mit der Platzierung der DDR auf dem dritten Platz im Medaillenspiegel sowie ohne Fluchtversuch eines Athleten, konnte das MfS Lehren für kommende Sportveranstaltungen ziehen. Denn die Weltmeisterschaft im Fußball 1974 stand bevor, die zwei Jahre später ebenfalls in der Bundesrepublik stattfinden sollte.
Dokument, 3 Seiten
Auch wenn Bundesbürger Eintrittskarten für ihre Verwandte aus der DDR angefragt hatten, durften diese jedoch nicht in den Westen reisen. Vielmehr wollte das MfS dann die Verbindungen zwischen den Bürgern der DDR und der Bundesrepublik noch strenger unter die Lupe nehmen.
Dokument, 4 Seiten