Der Operative Vorgang "Konzert" zur Aufklärung des Neonazi-Überfalls auf die Ost-Berliner Zionskirche blieb für die Stasi auch nach dem ersten Prozess im Dezember 1987 relevant. Die Bekämpfung rechtsextremer Skinhead-Gruppen in der DDR stand nun nicht mehr aus strafrechtlichen, sondern politisch übergeordneten Gründen im Fokus.
Dokument, 3 Seiten
Die Stasi überwachte bereits Mitte der 1980er Jahre verschiedene jugendliche Subkulturen wie Punks, Skinheads und Heavy-Metal-Fans. Bei den beiden letzteren stellte sie zunehmend faschistische Ausprägungen fest.
Dokument, 18 Seiten
Das Urteil gegen vier der am Überfall auf das Punkkonzert in der Zionskirche beteiligten Skinheads sorgte wegen des geringen Strafmaßes in der Öffentlichkeit für Kritik. Der Sekretär des SED-Zentralkomitees für Sicherheitsfragen, Jugend, Sport, Staats- und Rechtsfragen, Egon Krenz, griff persönlich in das Strafverfahren ein und vereinbarte mit dem Generalstaatsanwalt höhere Strafen für die Täter. Generalsekretär Erich Honecker stimmte diesem Vorschlag zu.
Dokument, 6 Seiten
1973 entwickelte die Stasi den Plan, den Liedermacher Wolf Biermann gegen seinen Willen auszubürgern. Mit einer rechtlichen Einschätzung sicherte sie das Vorgehen juristisch ab.
Dokument, 1 Seite
Bei der "Kampfdemonstration" am 17. Januar 1988 anlässlich des 69. Jahrestages der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg wollten auch Ausreisewillige und Bürgerrechtler teilnehmen, um ihren Forderungen Ausdruck zu verleihen. Stasi-Minister Mielke formulierte einige Grundsätze zum einheitlichen Vorgehen gegen "oppositionelle Kräfte".
Dokument, 2 Seiten
Der Befehl Nr. 13/73 diente als Grundlage für die Absicherung der X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten 1973 in Ost-Berlin.
Dokument, 50 Seiten