Im StEG/1957 (§§ 13-27) und in Kapitel 2 des StGB/1968 (§§ 96-111) beschriebene politische Straftaten, die in die Zuständigkeit des MfS als strafrechtliches Untersuchungsorgan (HA IX) fielen, weil eine staatsfeindliche Absicht und/oder eine staatsgefährdende Wirkung unterstellt wurden.
Die Stasi-Razzia in der Umweltbibliothek im November 1987 erzeugte eine von Stasi und SED-Führung ungewollte Aufmerksamkeit. Innerhalb und außerhalb der DDR kam es zu einem breiten Echo und Solidaritätsbekundungen mit den festgenommenen Aktivisten. Um die Situation in den Griff zu bekommen, erließ Minister Mielke gezielte Anweisungen zum Umgang mit der Opposition.
Dokument, 5 Seiten
Gerhard Neiber und Heinz Treffehn untersuchen in ihrer Dissertation die Planung der "politisch-operativen" Abwehrarbeit in den verschiedenen Dienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit.
Dokument, 298 Seiten
Im Frühjahr 1984 gründeten einige Leipzigerinnen einen Ableger der Ost-Berliner Gruppe "Frauen für den Frieden". Die Frauen engagierten sich dort gegen Militarismus und für Bürgerrechte sowie eine andere Bildungs- und Erziehungspolitik in der DDR. Der Staatssicherheit war dies ein Dorn im Auge. Sie leitete den Operativen Vorgang (OV) "Wespen" ein, um die Frauenfriedensgruppe zu überwachen und zu "zersetzen".
Dokument, 9 Seiten
Die Direktive 1/67 regelte die Aufgaben des MfS im Mobilmachungsfall. Besonders brisant ist dabei die geplante Inhaftierung von Oppositionellen in Isolierungslagern.
Dokument, 40 Seiten
Obwohl die westlichen Geheimdienste den Volksaufstand in der DDR verschliefen, deutete die SED-Führung den Aufstand kurzerhand propagandistisch um. Es sei ein aus dem Ausland gesteuerter "faschistischer" Putsch gewesen.
Dokument, 34 Seiten
Willi Opitz, von 1985 bis 1989 Rektor an der Juristischen Hochschule des MfS Potsdam (JHS), promovierte im Jahr 1976 gemeinsam mit fünf anderen Stasi-Offizieren an der JHS. In ihrer Dissertation beschäftigten sich die Promovenden mit der IM-Arbeit der Stasi.
Dokument, 363 Seiten