Im StEG/1957 (§§ 13-27) und in Kapitel 2 des StGB/1968 (§§ 96-111) beschriebene politische Straftaten, die in die Zuständigkeit des MfS als strafrechtliches Untersuchungsorgan (HA IX) fielen, weil eine staatsfeindliche Absicht und/oder eine staatsgefährdende Wirkung unterstellt wurden.
Im November 1956 ermittelte die Stasi gegen einen Arbeiter aus West-Berlin, weil er an einer Solidaritätsdemonstration für den Volksaufstand in Ungarn teilgenommen hatte
Dokument, 2 Seiten
Im November 1956 führte die Stasi strafrechtliche Ermittlungen gegen mehrere DDR-Bürger, die eine schwarze Fahne gehisst hatten um ihre Solidarität mit den Aufständischen in Ungarn zu bekunden.
Dokument, 1 Seite
Der Befehl Nr. 13/73 diente als Grundlage für die Absicherung der X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten 1973 in Ost-Berlin.
Dokument, 50 Seiten
Forschungsarbeit der Hochschule des MfS zum Umgang mit Inoffiziellen Mitarbeitern, die andere IM führen sollten. Die Arbeit gibt Empfehlungen zu allen Aspekten der Arbeit mit diesen sogenannten Führungs-IM – von der Anwerbung bis zu Sozialleistungen für hauptamtliche IM in dieser Funktion.
Dokument, 359 Seiten
Minister Erich Mielke forderte ein hartes Vorgehen gegen Verräter aus den eigenen Reihen. Er reagierte damit auf die versuchte Flucht des Stasi-Offiziers Werner Teske.
Audio, 22 Minuten, 18 Sekunden
Das MfS informierte die SED-Führung über die Verhaftung eines ehemaligen Vikars der evangelischen Kirche. Bei ihm waren "Hetzschriften" gefunden worden, in denen die Einhaltung der Menschenrechte in der DDR gefordert wurde.
Dokument, 5 Seiten