Im StEG/1957 (§§ 13-27) und in Kapitel 2 des StGB/1968 (§§ 96-111) beschriebene politische Straftaten, die in die Zuständigkeit des MfS als strafrechtliches Untersuchungsorgan (HA IX) fielen, weil eine staatsfeindliche Absicht und/oder eine staatsgefährdende Wirkung unterstellt wurden.
Der Stasi gelang es im November 1987 nicht wie geplant, Mitarbeiter der Umweltbibliothek der Herstellung einer verbotenen Oppositionszeitung zu überführen. Die dort verhafteten Aktivisten Wolfgang Rüddenklau und Bert Schlegel mussten mangels Beweislast wieder entlassen werden.
Dokument, 1 Seite
Hätten sich die Spannungen im Ost-West-Konflikt dramatisch verschärft, hätte das MfS "feindliche Kräfte" vorbeugend interniert oder überwacht. Dies hätte gegnerische Spione, aber auch DDR-Oppositionelle betroffen. Diese sollten in Isolierungslagern konzentriert werden. Die erste Durchführungsbestimmung zur Direktive 1/67 führt diese "Vorbeugemaßnahmen" genauer aus.
Dokument, 26 Seiten
Bei der "Kampfdemonstration" am 17. Januar 1988 anlässlich des 69. Jahrestages der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg nahmen auch Ausreisewillige und Bürgerrechtler teil, um ihren Forderungen Ausdruck zu verleihen. In einer Dienstbesprechung forderte Erich Mielke, dass auch die "Hintermänner" der Demonstranten die ganze Macht der Staatsgewalt zu spüren bekommen sollten.
Dokument, 60 Seiten
Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
Audio, 1 Minute, 27 Sekunden
Im November 1956 verfolgte die Stasi mehrere DDR-Bürger, weil sie eine schwarze Fahne gehisst hatten. Damit hatten die Männer ihre Solidarität mit den Aufständischen in Ungarn ausdrücken wollen.
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Im November 1956 verfolgte die Stasi mehrere DDR-Bürger, weil sie eine schwarze Fahne gehisst hatten. Damit hatten die Männer ihre Solidarität mit den Aufständischen in Ungarn ausdrücken wollen.
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