Im StEG/1957 (§§ 13-27) und in Kapitel 2 des StGB/1968 (§§ 96-111) beschriebene politische Straftaten, die in die Zuständigkeit des MfS als strafrechtliches Untersuchungsorgan (HA IX) fielen, weil eine staatsfeindliche Absicht und/oder eine staatsgefährdende Wirkung unterstellt wurden.
Die Richtlinie 1/79 regelte die Zusammenarbeit von Führungsoffizieren mit Inoffiziellen Mitarbeitern. Sie berücksichtigte die Erfahrungen aus 30 Jahren "operativer Arbeit" und reagierte auf gesellschaftliche und ideologische Veränderungen im Zuge der Entspannungspolitik.
Dokument, 65 Seiten
Mit einer Diplomarbeit lieferte Hauptmann Joachim Tischendorf theoretische Grundlagen für die Bekämpfung von Kulturschaffenden mit Hilfe von Zersetzungsmaßnahmen.
Dokument, 67 Seiten
Weil ein Brigadier der Bau-Union Nord-Ost Torgelow während des Volksaufstandes eine Rede hielt, wurde er wegen "Boykotthetze" verhaftet.
Dokument, 1 Seite
Während des Volksaufstandes in der DDR legte ein Brigadier bei einer Belegschaftsversammlung der Bau-Union Nord-Ost Torgelow seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Im August wurde er deshalb verhaftet und verurteilt.
Dokument, 12 Seiten
Auf einer Einwohnerversammlung in Hellingen am 17. Juni 1953 kam es zu Tumulten und Zwischenrufen. Die Staatssicherheit verhaftete daraufhin vier Bürger, die später wegen Störung der Versammlung und "Boykotthetze" verurteilt wurden. Aus Furcht vor weiteren Unmutsäußerungen der Hellinger Bürgerinnen und Bürger wurde die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
Dokument, 2 Seiten
Bereits im Vorfeld des 17. Juni 1953 schloss sich in Eckolstädt die Dorfbevölkerung zusammen, um gegen zu hohe Ablieferpflichten für die Landwirte zu protestieren. Nachdem einige Dorfbewohner die Nachricht vom Volksaufstand in Berlin verbreiteten, begann auch in Eckolstädt ein Aufruhr. Der Pfarrer Edgar Mitzenheim war maßgeblich an der Organisation der Protestbewegung beteiligt.
Dokument, 1 Seite