Die Zeugen Jehovas waren in der DDR verboten und mussten im Untergrund agieren. Ihre Zeitschriften und Bücher schmuggelte die Religionsgemeinschaft über die Grenze.
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Seit 1950 waren die Zeugen Jehovas in der DDR verboten und mussten im Untergrund agieren. Statt langer Haftstrafen wurden in den späteren Jahren meist Ordnungsstrafen verhängt – die der Bericht aus dem Jahre 1987 auflistet.
Dokument, 3 Seiten
Seit 1950 waren die Zeugen Jehovas in der DDR verboten und mussten im Untergrund agieren. Statt langer Haftstrafen wurden in den späteren Jahren meist Ordnungsstrafen verhängt. Eine Übersicht aus dem Jahr 1983 vermittelt einen Eindruck vom Ausmaß.
Dokument, 3 Seiten
Am 3. März 1988 fand ein Treffen zwischen SED-Generalsekretär Erich Honecker und dem Vorsitzenden der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen Bischof Leich statt. Im Vorfeld äußerte sich Stasi-Chef Erich Mielke in einer Dienstbesprechung zu einer Rede Erich Honeckers am 12. Februar und dem zunehmend belasteten Verhältnis von Staat und Kirche.
Dokument, 138 Seiten
Bei den DDR-Kommunalwahlen im Mai 1989 deckten Bürgerrechtsgruppen Wahlbetrug auf. Bereits im Vorfeld forderten sie freie, demokratische Wahlen und riefen dazu auf, mit "Nein" zu stimmen oder die Stimmabgabe zu verweigern. Das Ministerium für Staatssicherheit beobachtete die folgenden Protestaktivitäten und wertete auch die Reaktionen kirchlicher Amtsträger zu den Wahlen aus.
Dokument, 17 Seiten
Die Staatssicherheit wurde Anfang der 1950er Jahre auf Paul Riedel, einen ehemaligen Angehörigen des KZ-Wachdienstes, aufmerksam. Nachdem der Vorgang zu Riedel ab 1960 aus nicht bekannten Gründen für einige Jahre ruhte, erstellte das MfS 1969 einen Maßnahmeplan. Die Geheimpolizei wollte damit mehr Informationen über Riedels Tätigkeit im Konzentrationslager Auschwitz in Erfahrung bringen.
Dokument, 3 Seiten