Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
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In einer Dienstbesprechung Ende August 1989 fragte Mielke einen seiner Generäle, ob etwa "morgen der 17. Juni ausbricht".
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Die HV A war nicht nur Auslandsgeheimdienst, sondern kümmerte sich unter anderem auch um die Absicherung der Auslandsvertretungen der DDR: In einem Fragebogen macht ein Mitarbeiter der Botschaft im zyprischen Nikosia Angaben zur technischen Ausstattung.
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Der Sprecher des sowjetischen Außenministeriums erklärte das "Sputnik"-Verbot in einer Stellungnahme zu einer inneren Angelegenheit der DDR.
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Die Stasi verpflichtete im Zentralen Aufnahmeheim Röntgental einen Rückkehrer dazu, öffentlich gegen Ausreiseanträge Stellung zu beziehen. Als Gegenleistung bot sie ihm an, seine Wiederaufnahme in die DDR zu befürworten.
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In dieser Dienstanweisung führte Minister Erich Mielke aus, wie das MfS die "politisch-ideologische Diversion" unter Jugendlichen bekämpfen soll. Westliche Lebensart und Musik sah er als verdeckten Angriff auf die sozialistische Gesellschaft.
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