Von Beginn an betrieb das MfS – neben gezielten Fahndungsmaßnahmen – eine systematische Kontrolle und Auswertung der nationalen und internationalen Postsendungen (Brief- und Telegrammverkehr). Zuständig hierfür waren die Abteilungen M (sowie vor 1952 ihre Vorläufer-Abteilungen VI a). Neben Einzelpersonen konnten auch ganze Häuser, Straßen, Ortschaften oder Städte, aber auch Betriebsangehörige bzw. -belegschaften und Berufsgruppen unter Postkontrolle gestellt werden. Die Aufträge hierzu wurden von den jeweils operativ zuständigen Diensteinheiten erteilt.
Der Nordische Kombinierer Klaus Tuchscherer galt als Nachwuchshoffnung des DDR-Leistungssports. Aus Liebe zu einer jungen Österreicherin nutzte er seine erste Teilnahme an den Olympischen Winterspielen 1976 in Innsbruck , um sich abzusetzen und im Westen zu bleiben. Die Staatssicherheit begann eine umfangreiche Begleitung des Vorfalls.
Während der Olympischen Winterspiele 1976 in Innsbruck setzte sich der Nordische Kombinierer Klaus Tuchscherer von der DDR-Mannschaft ab. Die Stasi hielt daraufhin eine Postkontrolle zur Familie des übergesiedelten Sportlers bis in die 80er Jahre hinein aufrecht.
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Nachdem der Nordische Kombinierer Klaus Tuchscherer während der Olympischen Winterspiele 1976 in Innsbruck unerlaubt das Mannschaftshotel verlassen hatte, übernahm die Hauptabteilung XX/3 die Federführung in dem Fall.
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Während der Olympischen Winterspiele 1976 in Innsbruck setzte sich der Nordische Kombinierer Klaus Tuchscherer von der Mannschaft ab. Die Stasi leitete daraufhin eine Postkontrolle in seinem österreichischem Aufenthaltsort an.
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Der Bericht der Abteilung M der Bezirksverwaltung Frankfurt (Oder) vom Mai 1960 vermittelt ein Bild der Stimmung unter den Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei (DGP). Bei der Postkontrolle wurde auch geprüft, ob die Einheiten sensible Informationen an Dritte weitergaben.
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Zoll und Stasi arbeiteten bei der Überwachung des Postverkehrs eng zusammen, u. a. wenn es um die Einfuhr illegaler Software aus dem Westen ging. So landete 1988 eine Zoll-Information über das Einfuhrverbot für das verbotene Computerspiel "Kreml" in den Unterlagen der für Postkontrolle zuständigen MfS-Abteilung M.
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