Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, Teilvorgang und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Die Stasi überwachte seit den 1950er Jahren den Amateurfunk sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik. Sie schickte u. a. einen IM nach Niedersachsen, um die Antennenanlage eines Amateurfunkers genauestens zu dokumentieren.
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Die Stasi betrieb jahrzehntelang einen immensen Aufwand, um Funkamateure in Ost- und Westdeutschland zu überwachen. So bespitzelte das MfS in den 1980er Jahren auch einen Pfarrer aus Niedersachsen, der über Verbindungen zu polnischen Amateurfunkern verfügte und als "revanchistische Person" eingestuft wurde.
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