Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
Dokument, 12 Seiten
Im Fokus der HV A stand vor allem die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin, das so genannte "Operationsgebiet". Die Richtline 2/79 legt fest, wie bei der Arbeit im Westen IM eingesetzt werden sollten.
Dokument, 50 Seiten
Der ehemalige Chef der Spionageabteilung HV A, Markus Wolf, äußerte sich im November 1989 zu einer möglichen Neuausrichtung des Ministeriums für Staatssicherheit.
Dokument, 5 Seiten
Forschungsarbeit der Hochschule des MfS zum Umgang mit Inoffiziellen Mitarbeitern, die andere IM führen sollten. Die Arbeit gibt Empfehlungen zu allen Aspekten der Arbeit mit diesen sogenannten Führungs-IM – von der Anwerbung bis zu Sozialleistungen für hauptamtliche IM in dieser Funktion.
Dokument, 359 Seiten
Werner Teske wurde am 6. Mai 1981 wegen Spionage im besonders schweren Fall und vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall angeklagt.
Dokument, 12 Seiten
Eine Darstellung der Tätigkeit des amerikanischen militärischen Nachrichtendienstes INSCOM in Augsburg macht deutlich, wie umfassend die Stasi über die Spionagetätigkeit der USA in der Stadt informiert war.
Dokument, 14 Seiten