Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, Teilvorgang und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
1964 zeichnete das MfS seinen "Geheimen Informator" Albert Schuster mit der "Medaille für treue Dienste der NVA" aus. Wenige Jahre später endete die Zusammenarbeit, als Beweise für von Schuster begangene Kriegsverbrechen auftauchten.
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1970 erging Haftbefehl gegen Albert Schuster wegen Kriegsverbrechen, die er als Polizeiangehöriger im Einsatz in besetzten Gebieten verübt hatte. Zuvor hatte die Stasi Schuster jahrelang als "Geheimen Informator" geführt.
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1951 verpflichtete sich Albert Schuster, als "Geheimer Informator" für die Stasi zu arbeiten. Die Zusammenarbeit endete 1969, als Beweise für von Schuster begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit auftauchten.
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Auf der Suche nach geeigneten Agenten fiel der Blick der HV A auch auf Sekretärinnen. Sie wussten viel und blieben auch dann, wenn die Vorgesetzten wechselten. Spezielle Werber, manchmal "Romeos" genannt, wurden auf sie angesetzt.
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Flüchtlinge aus der DDR kehrten aus den verschiedensten Gründen mitunter wieder zurück in die Heimat. Die Stasi prüfte, ob sich unter ihnen "vom Feind eingeschleuste Agenten" befanden.
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Am 7. September 1987, startete SED-Generalsekretär Erich Honecker seinen Arbeitsbesuch in der Bundesrepublik Deutschland. Es war der erste Besuch eines DDR-Staatsoberhauptes im anderen Teil Deutschlands. Zum Schutz Honeckers ergriff die Stasi im Rahmen der Aktion "Dialog 87" umfangreiche Sicherungsmaßnahmen.
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