Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
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Das Gerücht über ein Konzert der Rockgruppe Rolling Stones in West-Berlin verbreitete sich bei den DDR-Jugendlichen unter anderem durch Flugblätter. Die Stasi verfolgte dabei genau deren Inhalte sowie wer sie herstellte und austeilte.
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In dieser Dienstanweisung führte Minister Erich Mielke aus, wie das MfS die "politisch-ideologische Diversion" unter Jugendlichen bekämpfen soll. Westliche Lebensart und Musik sah er als verdeckten Angriff auf die sozialistische Gesellschaft.
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DDR-Rückkehrer sollten 1985 verstärkt öffentlich eingesetzt werden, um weitere Ausreisewillige von ihren Plänen abzubringen. Ein Bericht der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Dresden beschreibt, wo und wie die Zurückgekehrten öffentlich auftreten sollten und wie diese Propagandamaßnahme wirkte.
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Das Gerücht über ein Rolling-Stones-Konzert auf dem Axel-Springer-Hochhaus in West-Berlin verbreitete sich rasch unter DDR-Jugendlichen. Besonders an Schulen und Berufsschulen sammelte die Staatssicherheit Informationen zu kursierenden Flugblättern und Mundpropaganda.
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Mit Verzögerung trat der Beat auch hinter dem Eisernen Vorhang seinen Siegeszug an. Staatsführung und Staatssicherheit beäugten die Musikfans jedoch skeptisch, wie Fotoaufnahmen der Geheimpolizei von Fans der britischen Rock-Band "The Rolling Stones" zeigen.
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