Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
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Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde der SED-Funktionär Paul Merker 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Pläne, ihn zum Hauptangeklagten eines großen politischen Schauprozesses zu machen, waren bereits im Frühjahr 1953 gescheitert, trotzdem hielt ihn das MfS weiter gefangen. Das Urteil gegen Merker kam daher einer Verlegenheitslösung gleich.
Dokument, 15 Seiten
Auf der Suche nach geeigneten Agenten fiel der Blick der HV A auch auf Sekretärinnen. Sie wussten viel und blieben auch dann, wenn die Vorgesetzten wechselten. Spezielle Werber, manchmal "Romeos" genannt, wurden auf sie angesetzt.
Dokument, 45 Seiten
Karl-Heinz Kurras arbeitete über zwölf Jahre für das Ministerium für Staatssicherheit. Im Verlauf der Zusammenarbeit wurde das "Verbindungswesen" zwischen MfS und GM immer weiter optimiert.
Dokument, 1 Seite
Karl-Heinz Kurras arbeitete über zwölf Jahre für das Ministerium für Staatssicherheit. Immer wieder fertigte sein Führungsoffizier "Auskunftsberichte" mit einer Bewertung der Zusammenarbeit.
Dokument, 3 Seiten
Jürgen Fuchs veröffentlichte sieben Wochen nach seiner Abschiebung nach West-Berlin 1977 in DER SPIEGEL Aufzeichnungen über seine Erfahrungen in der Stasi-Haft. Das brachte das MfS in Erklärungsnot. In einer internen Stellungnahme bestritt die Geheimpolizei die von Fuchs geschilderten Zustände, bestätigte aber den Einsatz von Abhörtechnik und eines Zellenspitzels.
Dokument, 7 Seiten