1973 entwickelte die Staatssicherheit einen Plan, um den kritischen Künstler Wolf Biermann gegen seinen Willen auszubürgern.
Dokument, 6 Seiten
Das Zentralkomitee der SED griff im Dezember 1987 in das Strafverfahren gegen vier Skinheads ein, die ein Punkkonzert überfallen hatten. In einem Schreiben erläutert der Generalstaatsanwalt, wie die bewusst unpolitische Konzeption der ersten Gerichtsverhandlung zu dem zunächst geringen Strafmaß führte.
Dokument, 3 Seiten
Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde der SED-Funktionär Paul Merker 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Pläne, ihn zum Hauptangeklagten eines großen politischen Schauprozesses zu machen, waren bereits im Frühjahr 1953 gescheitert, trotzdem hielt ihn das MfS weiter gefangen. Das Urteil gegen Merker kam daher einer Verlegenheitslösung gleich.
Dokument, 15 Seiten
Ein Maßnahmeplan gegen Robert Havemann von 1963 legte Schritte für die Überwachung seines beruflichen und privaten Umfelds fest. Zu diesem Zeitpunkt war Havemann selbst noch inoffizieller Mitarbeiter des MfS.
Dokument, 3 Seiten
Der Informant IMS "Karsten Wolf" berichtete in einem ausführlichen handschriftlichen Bericht von den Vorgängen auf einer Bad Segeberger Baustelle. Dort errichteten ab 1984 DDR-Bauarbeiter mehrere Wohnhäuser.
Dokument, 9 Seiten
Der ehemalige Chef der Spionageabteilung HV A, Markus Wolf, äußerte sich im November 1989 zu einer möglichen Neuausrichtung des Ministeriums für Staatssicherheit.
Dokument, 5 Seiten