Neue Musikrichtungen waren zu allen Zeiten ein Synonym für Jugend, Protest und Emanzipation. Für das SED-Regime bedeutete die Musikszene eine Bedrohung. Sie stellte den Kontrollanspruch der Partei und ihrer Jugendorganisation in Frage. Schon seit Mitte der fünfziger Jahre setzte sich die Stasi mit nicht angepassten Jugendlichen auseinander. In den 60er-Jahren registrierte die Staatsführung der DDR - insbesondere in den Großstädten - die Bildung einer sogenannten "Beatszene".
Die DDR praktizierte eine israelfeindliche Politik, doch parallel dazu bemühte sich die SED-Führung in den 80er Jahren, die Sympathien von Menschen jüdischen Glaubens im In- und Ausland zu gewinnen. Ein IM-Bericht vom November 1988 bestätigt, dass internationale jüdische Kreise die Bemühungen der DDR um die Gedenkveranstaltungen zum 50. Jahrestag des Novemberpogroms sehr schätzen würden.
Dokument, 3 Seiten
Hermann Flade protestierte gegen die Volkswahlen 1950, deren Ausgang von Anfang an feststand. Die Stasi initiierte einen Schauprozess, in welchem das Gericht das Todesurteil gegen ihn verhängte. Innerhalb und außerhalb der DDR rief das eine Welle der Empörung hervor.
Dokument, 2 Seiten
Mit einer Reihe von Schikanen löste die Stasi Ende der 1970er Jahre eine Jugendgruppe auf. Ein politisches Programm hatten die "Tramper" nicht, wie die Stasi selbst feststellte.
Dokument, 8 Seiten
Bei einer Diskussion während des Volksaufstandes in Torgelow trat ein Brigadier auf und legte seine Gedanken zu den Ereignissen, die zur Zuspitzung der Lage 1953 führten, dar. Die Stasi nahm eine Abschrift und auch seine Stellungnahme zur Rede als Beweismittel zum Untersuchungsvorgang gegen den Arbeiter.
Dokument, 8 Seiten
Unter den am 17. Juni 1953 in Halle befreiten Häftlingen befand sich auch die wegen Naziverbrechen verurteilte Erna Dorn. Die SED-Führung benutzte ihren Fall, um den Volksaufstand als "faschistischen Putschversuch" zu verunglimpfen. Dorn wurde trotz dürftiger Beweislage am 22. Juni 1953 vom Bezirksgericht Halle als eine der Haupträdelsführerinnen zum Tode verurteilt.
Dokument, 6 Seiten