Mit Zersetzungsmaßnahmen wollte die Staatssicherheit ein Gefühl der Verunsicherung erzeugen, Enttäuschung und Unzufriedenheit provozieren oder eine öffentliche Stigmatisierung erreichen. Im konkreten Beispiel werden Maßnahmen erläutert, die "feindliche" Jugendliche psychisch zerstören sollen.
Dokument, 18 Seiten
Im Herbst 1988 wurden Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Betroffenen erfuhren eine Welle der Solidarität. In vielen Gemeinden der evangelischen Kirche fanden Fürbittgottesdienste und öffentliche Veranstaltungen statt. Für Staatssicherheit und SED-Führung handelte es sich um einen "politischen Mißbrauch der Kirchen", den es zu bekämpfen galt.
Dokument, 6 Seiten
Im Fokus der HV A stand vor allem die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin, das so genannte "Operationsgebiet". Die Richtline 2/79 legt fest, wie bei der Arbeit im Westen IM eingesetzt werden sollten.
Dokument, 50 Seiten
Die Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz des MfS nahm eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Computerszene in der DDR ein. In einer Information von April 1988 informierte sie die anderen Diensteinheiten über ihre "Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Nutzung privater Rechentechnik".
Dokument, 12 Seiten
Nach dem Neonazi-Überfall in der Ost-Berliner Zionskirche im Herbst 1987 ließ sich die Existenz von Rechtsextremismus in der DDR nicht mehr verschweigen. Im Februar 1988 erhielten alle Bezirksverwaltungen sowie diverse Hauptabteilungen des Ministeriums für Staatssicherheit eine Einschätzung der Hauptabteilung XX zu Jugendlichen mit "neofaschistischer Gesinnung".
Dokument, 12 Seiten
Die Staatssicherheit begann sich nach dem Neonazi-Überfall auf die Zionskirche 1987 intensiver mit der rechtsextremen Bewegung in der DDR zu beschäftigen. Die Hauptabteilung XX analysierte die bisherige Arbeit der Geheimpolizei auf dem Gebiet der Skinheads und schlug weitere Maßnahmen für deren Bekämpfung vor.
Dokument, 13 Seiten