Die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Elli Barczatis, geriet Anfang der 50er Jahre ins Visier der Staatssicherheit. Ihr Geliebter, Karl Laurenz, spionierte für die Organisation Gehlen. Er nutzte Barczatis als Quelle im Büro Grotewohls, ohne sie in seine geheimdienstliche Tätigkeit einzuweihen. Die Stasi überwachte das Paar über vier Jahre, bis sie Barczatis und Laurenz festnahm. Ein Geheimprozess vor dem Obersten Gericht der DDR endete mit dem Todesurteil für beide.
Die Richtlinie 1/76 regelte die Arbeit mit Operativen Vorgängen (OV). In diesem Zuge konnten auch Maßnahmen der "Zersetzung" angewendet werden, die politische Gegner des SED-Regimes verunsichern sollten
Dokument, 61 Seiten
Seit 1950 waren die Zeugen Jehovas in der DDR verboten und mussten im Untergrund agieren. Statt langer Haftstrafen wurden in den späteren Jahren meist Ordnungsstrafen verhängt. Eine Übersicht aus dem Jahr 1983 vermittelt einen Eindruck vom Ausmaß.
Dokument, 3 Seiten
Befehl von Stasi-Chef Erich Mielke aus dem Jahr 1966 zur Bekämpfung von unangepassten Jugendlichen. Eine Reaktion auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED infolge der Beatbewegung.
Dokument, 5 Seiten
Anfang des Jahres 1988 hatte sich das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in der DDR weiter verschlechtert. In dem Grundsatzpapier "Zu prinzipiellen Fragen der Beziehungen zwischen Staat und Kirche" verlangte die SED-Führung von den Kirchen, nicht länger als Schutzraum für Oppositionelle und Ausreisewillige zu fungieren. Daran orientierte auch die Staatssicherheit ihr Vorgehen gegen oppositionelle Aktivitäten. Die MfS-Bezirksverwaltung Berlin berichtete mit Bezug auf die Konzeption von Gesprächen mit Vertretern der evangelischen Kirche.
Dokument, 2 Seiten
Hätten sich die Spannungen im Ost-West-Konflikt dramatisch verschärft, hätte das MfS "feindliche Kräfte" vorbeugend interniert oder überwacht. Dies hätte gegnerische Spione, aber auch DDR-Oppositionelle betroffen. Diese sollten in Isolierungslagern konzentriert werden. Die erste Durchführungsbestimmung zur Direktive 1/67 führt diese "Vorbeugemaßnahmen" genauer aus.
Dokument, 26 Seiten