Sowjetische Soldaten verhafteten den Schweißer Robert Dahlem als "Rädelsführer" des Volksaufstandes des 17. Juni 1953. Überraschenderweise wurde sein Haftbefehl wieder aufgehoben.
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Gemeinsam mit der Volkspolizei ermittelte die Staatssicherheit im Fall des Neonazi-Überfalls auf ein Punkkonzert am 17. Oktober 1987. Das organisierte und planvolle Vorgehen der Skinheads konnte die Stasi bereits wenige Tage nach der Tat nachweisen.
Dokument, 5 Seiten
Am 12. September 1980 beantragte die Stasi bei der Staatsanwaltschaft einen richterlichen Haftbefehl gegen Werner Teske wegen des dringenden Tatverdachts der "Spionagetätigkeit".
Dokument, 2 Seiten
Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Am Tag der Beat-Demonstration nahm die Volkspolizei hunderte Jugendliche fest, die der Aufforderung gefolgt waren und auf dem Leuschner-Platz protestiert hatten.
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Der Stasi gelang es im November 1987 nicht wie geplant, Mitarbeiter der Umweltbibliothek der Herstellung einer verbotenen Oppositionszeitung zu überführen. Die dort verhafteten Aktivisten Wolfgang Rüddenklau und Bert Schlegel mussten mangels Beweislast wieder entlassen werden.
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30 Jahre nach dem 17. Juni fasste Oberstleutnant Wolfgang Stave von der MfS-Bezirksverwaltung Magdeburg die Ereignisse in seiner Stadt in einer Analyse zusammen. Er dokumentierte darin unter anderem den Sturm auf die Bezirksbehörde der Volkspolizei.
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