Anfang März 1955 nahm die Staatssicherheit die ehemalige Chefsekretärin des DDR-Ministerpräsidenten, Elli Barczatis, und ihren Geliebten, Karl Laurenz, wegen Spionageverdachts fest. Im Juli 1955 wandte sich Hertha Barczatis in einem Brief an den Ministerpräsidenten Otto Grotewohl und beschwerte sich über das Kontaktverbot zu ihrer Schwester.
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Am 23. September 1955 verurteilte das Oberste Gericht der DDR Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit zum Tode. Auf das Urteil folgten die Gnadengesuche der Verurteilten und ihrer Verwandten. Der Präsident der DDR, Wilhelm Pieck, lehnte ein Gnadenverfahren jedoch ab.
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Das Oberste Gericht der DDR verurteilte Elli Barczatis und Karl Laurenz am 23. September 1955 wegen Spionage für die Organisation Gehlen zum Tode. Zwei Monate später wurden sie in Dresden hingerichtet. Das Vollstreckungsprotokoll vom 23. November 1955 schildert nüchtern die letzten Stunden von Laurenz.
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Wenige Tage nach Abschluss der KSZE-Konferenz in Helsinki 1975 wies Stasi-Minister Erich Mielke seine Mitarbeiter an, die Folgen der Unterzeichnung abzuschätzen.
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Aus der Überwachung westlicher Geheimdienste gewann die Stasi Informationen über die Beweggründe von Flüchtlingen für das Verlassen der DDR.
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Das Oberste Gericht der DDR verurteilte Elli Barczatis und Karl Laurenz am 23. September 1955 wegen Spionage für die Organisation Gehlen zum Tode. Zwei Monate später wurden sie in Dresden hingerichtet. Das Vollstreckungsprotokoll vom 23. November 1955 schildert nüchtern die letzten Stunden von Barczatis.
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