Die Verhandlungen während der Wiener Konferenz zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) fanden im Januar 1989 ihren Abschluss. In einer Rede vor dem "Kollegium", einem Beratungsgremium der Stasi-Oberen, ordnete Minister Erich Mielke die Unterzeichnung des Abschlussdokuments und deren Folgen für die Staatssicherheit ein.
Dokument, 63 Seiten
Im Herbst 1987 attackierten mehrere Dutzend Neonazis die Gäste eines Punkkonzerts in der Ost-Berliner Zionskirche. Staatssicherheit und Volkspolizei waren vor Ort, griffen aber während des Überfalls nicht ein. Dieser Vorfall machte die gewaltbereite Neonazi-Szene der DDR erstmals öffentlich und bewegte die Stasi dazu, sich mit den rechtsextremen Skinheads auseinanderzusetzen. Anders als den Punks, hatte die Geheimpolizei ihnen bis dahin kaum Aufmerksamkeit gewidmet.
Der Besuch von Willy Brandt am 19. März 1970 in Erfurt löste für die Stasi einen Großeinsatz aus - Codename „Konfrontation“. Im vorliegenden Abschlussbericht wertete die Geheimpolizei das Treffen aus.
Dokument, 39 Seiten
Mitte der 1960er Jahre begann die Stasi, sich eingehend mit den nationalsozialistischen Verbrechen um den KZ-Lager-Komplex Mittelbau-Dora auseinanderzusetzen und umfassende Archivauswertungen und Ermittlungen vorzunehmen. Hintergrund war das sich hierzu anbahnende zweite große Strafverfahren auf westdeutschem Boden, der Essener Dora-Prozess. Er begann im November 1967 vor dem Essener Landgericht. Seit Anfang der 1960er Jahre liefen entsprechende Vorermittlungen in der Bundesrepublik, die vielfach Rechtshilfeersuchen an verschiedene Stellen in der DDR einschlossen und so die Stasi auf den Plan riefen.
Dokument, 3 Seiten
In der Broschüre dokumentierten verschiedene oppositionelle Gruppen die Fälschung der Ergebnisse der Kommunalwahlen 1989. Auf diesem Weg konnte sich die Nachricht über den Wahlbetrug innerhalb der DDR verbreiten.
Dokument, 32 Seiten
Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
Dokument, 12 Seiten