Am 8. Januar erstattete der Regierungsbeauftragte Peter Koch, zuständig für die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS), am Zentralen Runden Tisch einen ersten Bericht. Da er auf viele Nachfragen keine Antwort wusste, verstärkte sein Auftritt den Unmut der Opposition.
Dokument, 18 Seiten
Der Zentrale Runde Tisch forderte bereits im Dezember 1989 die komplette Auflösung des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Die Regierung unter Hans Modrow versuchte dagegen einen "Verfassungsschutz der DDR" mit deutlich weniger Personal und einen Nachrichtendienst als Ersatz für Staatssicherheit bzw. AfNS zu etablieren. Ein Beratungsprotokoll des Verfassungsschutzes vom Januar 1990 zeigt die Orientierungslosigkeit der leitenden Mitarbeiter aus den Bezirksämtern.
Dokument, 5 Seiten
Ein Maßnahmeplan gegen Robert Havemann von 1963 legte Schritte für die Überwachung seines beruflichen und privaten Umfelds fest. Zu diesem Zeitpunkt war Havemann selbst noch inoffizieller Mitarbeiter des MfS.
Dokument, 3 Seiten
Am 7. Dezember 1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Als die Absicht der Regierung bekannt wurde, einen Verfassungsschutz einzurichten, löste das neuerliche Proteste aus. Der Zentrale Runde Tisch sprach sich auf Antrag der Bürgerrechtsgruppen gegen dieses Vorhaben aus. Die provisorische Leitung des geplanten Dienstes war alarmiert.
Dokument, 6 Seiten
Nach dem Ungarn-Aufstand fürchtete die Stasi Solidaritätsaktionen der DDR-Bevölkerung mit den Aufständischen in Ungarn. Detailliert dokumentierte sie alle kritischen Stimmen und Proteste.
Dokument, 7 Seiten
Der SED-Funktionär Paul Merker wurde 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Die Verurteilung Merkers entbehrte selbst nach DDR-Maßstäben jeglicher Grundlage und hatte deshalb nicht lange Bestand. In der folgenden politischen Tauwetterphase hoben am 13. Juli 1956 dieselben Richter, die ihn im Auftrag der Partei verurteilt hatten, das Urteil im Auftrag der Partei wieder auf.
Dokument, 3 Seiten