Während des Volksaufstandes in Rathenow dokumentierte ein Mann die Ereignisse mit seiner Kamera. Die Stasi beschlagnahmte die Bilder und nahm den mann fest.
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Weil ein Brigadier der Bau-Union Nord-Ost Torgelow während des Volksaufstandes eine Rede hielt, wurde er wegen "Boykotthetze" verhaftet.
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Ein Postangestellter, der sich mit den Aufständischen des 17. Juni 1953 auf einer Baustelle in Groß Dölln solidarisiert und gegen die Regierung geäußert hatte, wurde wegen "Boykotthetze" angeklagt und durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Haft verurteilt.
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Die Leipziger Arbeitsgruppe Umweltschutz (AGU) informierte als eine der ersten Ökologiegruppen in der DDR die Öffentlichkeit über Umweltthemen. Um sich stärker mit anderen Gruppen aus der Umwelt- und Friedensbewegung der DDR vernetzen zu können, plante die AGU im Jahr 1988 die Gründung eines Kommunikationszentrums. Die Staatssicherheit versuchte, dies zu verhindern.
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Über Eingaben kritisierten viele DDR-Bürger den Wahlbetrug bei den Kommunalwahlen 1989. Der Minister für Staatssicherheit legte fest, wie damit umzugehen sei.
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Seit 1950 waren die Zeugen Jehovas in der DDR verboten und mussten im Untergrund agieren. Statt langer Haftstrafen wurden in den späteren Jahren meist Ordnungsstrafen verhängt. Eine Übersicht aus dem Jahr 1983 vermittelt einen Eindruck vom Ausmaß.
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