Während seiner Auftritte übte Udo Lindenberg immer wieder Kritik an der DDR. Die Stasi registrierte die Äußerungen des Künstlers genau.
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Das Gerücht über ein Rolling-Stones-Konzert auf dem Axel-Springer-Hochhaus in West-Berlin verbreitete sich rasch unter DDR-Jugendlichen. Besonders an Schulen und Berufsschulen sammelte die Staatssicherheit Informationen zu kursierenden Flugblättern und Mundpropaganda.
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1983 erhielt Udo Lindenberg die Genehmigung für einen Auftritt in der DDR. Die Stasi verzeichnete bald Unzufriedenheit über die Art der Kartenverteilung für das Konzert.
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Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde der SED-Funktionär Paul Merker 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Pläne, ihn zum Hauptangeklagten eines großen politischen Schauprozesses zu machen, waren bereits im Frühjahr 1953 gescheitert, trotzdem hielt ihn das MfS weiter gefangen. Das Urteil gegen Merker kam daher einer Verlegenheitslösung gleich.
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Ein Maßnahmeplan gegen Robert Havemann von 1963 legte Schritte für die Überwachung seines beruflichen und privaten Umfelds fest. Zu diesem Zeitpunkt war Havemann selbst noch inoffizieller Mitarbeiter des MfS.
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Anfang der 1980er geriet der Sänger Udo Lindenberg in das Blickfeld der Stasi. In einer Auskunft fasste die Geheimpolizei Informationen über Lindenberg zusammen.
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