Mit dem "Staatsplanthema 14.25" verfolgte die DDR ab 1974 ein staatlich gelenktes Dopingprogramm. Vor allem um in internationalen Wettkämpfen zu bestehen, erhielten Leistungssportlerinnen und -sportler – oftmals unwissentlich – von Trainern und Sportärzten Anabolika und andere leistungssteigernde Substanzen. Die Staatsicherheit sorgte vorrangig für die Geheimhaltung der Dopingprojekte und überwachte die daran beteiligten Personen. Ein inoffizieller Mitarbeiter (IM) berichtete der Stasi 1988 von der Verwendung der nicht zugelassenen Anabolikasubstanz Steroid STS 646.
Dokument, 3 Seiten
Nur sorgfältig ausgewählte Touristen aus der DDR durften zu den Olympischen Spielen reisen. Das Zentralkomitee der SED formulierte Kriterien für die Auswahl geeigneter Kandidaten.
Dokument, 11 Seiten
Nach der Selbstverbrennung von Pastor Oskar Brüsewitz dokumentierte das MfS in einem Bericht die Tat und die Hintergründe.
Dokument, 9 Seiten
Bei der Teilnahme an die Olympischen Spiele in der Bundesrepublik überließ die DDR nichts dem Zufall. Es gab zu viele Herausforderungen die abgesichert werden mussten. Erich Mielkes Richtlinie zur Absicherung im Bereich Spitzensport bekam dann auch eine neue Durchführungsbestimmung.
Dokument, 10 Seiten
Nach der Sommer-Olympiade in Seoul 1988 wurden einige spektakuläre Doping-Fälle bekannt, weswegen das Internationale Olympische Komitee (IOC) schärfer gegen Doping vorgehen wollte. In diesem Bericht beschreibt ein IM aus Neubrandenburg die Reaktion aktiver Sportler auf mögliche Einschränkungen beim Einsatz von „unterstützenden Mitteln“ (UM).
Dokument, 2 Seiten
Zu den Olympischen Spielen sollten aus der DDR nur sorgfältig ausgewählte Touristen reisen dürfen. Das Zentralkomitee der SED erarbeitete die Kriterien für die Auswahl geeigneter Kandidaten.
Dokument, 7 Seiten