Die Olympischen Spiele 1972 standen ganz im Zeichen der Entspannungspolitik und boten der DDR eine große Chance. Denn seit Jahren hatte die Bundesrepublik bei vielen großen Sportveranstaltungen eine eigenständige DDR-Delegation verhindert. Bei den Spielen in München führten die DDR-Athleten nun erstmals eine eigene Fahne und hörten bei den Siegerehrungen ihre eigene Hymne. So konnte die SED-Führung der Welt eine erfolgreiche DDR präsentieren. Das Ministerium für Staatssicherheit sicherte dies ab.
Die Mannschaft der DDR nahm 1988 an den Olympischen Spiele in Seoul teil. Im Anschluß analysiert die Stasi die politische und sportliche Ausbeute.
Dokument, 18 Seiten
Die auch für die Überwachung des Sports zuständige Hauptabteilung XX/3 des MfS formulierte in einem Positionspapier, dass strengere internationale Richtlinien die Doping-Praxis der DDR einschränken können: Sollten die Vereinbarungen greifen und die DDR sich den neuen Regularien fügen, sei absehbar, dass „vorrangig in der Leichtathletik, im Schwimmen und Gewichtheben sowie in einigen Wintersportdisziplinen“ die bisherigen Leistungen nicht mehr erbracht werden können.
Dokument, 4 Seiten
Vor dem Beginn der Olympischen Sommerspiele im Sommer 1972, fasste die Stasi die politische Lage und den Stand der Vorbereitungen zusammen.
Dokument, 14 Seiten
Die Athleten und Funktionäre wurden im Vorfeld der Olympiade überprüft und sorgsam ausgewählt. Und wer reisen durfte, wurde zusätzlich in München durch inoffizielle Mitarbeiter überwacht.
Dokument, 4 Seiten
Mit dem "Staatsplanthema 14.25" verfolgte die DDR ab 1974 ein staatlich gelenktes Dopingprogramm. Vor allem um in internationalen Wettkämpfen zu bestehen, erhielten Leistungssportlerinnen und -sportler – oftmals unwissentlich – von Trainern und Sportärzten Anabolika und andere leistungssteigernde Substanzen. Die Staatsicherheit sorgte vorrangig für die Geheimhaltung der Dopingprojekte und überwachte die daran beteiligten Personen. Der inoffizielle Mitarbeiter (IM) "Klinner" äußerte in einem Bericht zum Geheimnisschutz im Rahmen des "Komplex 08" seine Bedenken zu Dopingpräparaten, die nicht dem Arzneimittelgesetz entsprachen.
Dokument, 2 Seiten