Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In der Anklageschrift führt Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer die Gründe für die Anklage auf und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Dokument, 19 Seiten
Um ihre Ausreise aus der DDR zu erzwingen, demonstrierten einige Bürger, wandten sich an westliche Medien oder begingen "Republikflucht". Eine Übersicht fasst zusammen, wie diese "Straftatbestände" rechtlich zu werten seien.
Dokument, 3 Seiten
Seit 1950 waren die Zeugen Jehovas in der DDR verboten und mussten im Untergrund agieren. Statt langer Haftstrafen wurden in den späteren Jahren meist Ordnungsstrafen verhängt. Eine Übersicht aus dem Jahr 1983 vermittelt einen Eindruck vom Ausmaß.
Dokument, 3 Seiten
Bei der Teilnahme an der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 in der Bundesrepublik überließ die DDR nichts dem Zufall. Die Stasi übernahm unter dem Decknamen Aktion "Leder" dabei wichtige Aufgaben.
Dokument, 10 Seiten
Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
Dokument, 12 Seiten
Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
Audio, 58 Minuten, 47 Sekunden