Ein Arbeiter, der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni an der Demonstration auf dem Leninplatz in Görlitz als Redner beteiligt hatte, wurde zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ihm vor seiner Entlassung eine Erklärung zur Schweigepflicht über seine Haftzeit ab.
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In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Es folgte die Verhängung des Ausnahmezustandes durch die sowjetische Armee.
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Am 22. Juni 1953 nahm das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im Bezirk Frankfurt (Oder) sechs Hauptverdächtige fest, die sich am Streik der Strausberger Bauarbeiter beteiligt hatten. Die politischen Forderungen der Arbeiter wurden unter dem Vorwurf der "Boykotthetze" strafrechtlich verfolgt.
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In einem "Auskunftsbericht" nach den tödlichen Schüssen auf Benno Ohnesorg bewertet Führungsoffizier Werner Eiserbeck die Zusammenarbeit mit seinem GM und die "unerklärliche Tat".
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Der Angestellte Wilhelm Grothaus trat während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 im Sachsenwerk in Dresden als Redner auf, forderte freie Wahlen und die Freilassung aller politischen Gefangenen. Das Bezirksgericht Dresden verhängte später gegen ihn eine fünfzehnjährige Zuchthausstrafe.
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Ende Mai 1952 verschärfte die DDR-Regierung die Maßnahmen zur Grenzsicherung. Sie richtete eine fünf Kilometer breite Sperrzone ein und ließ tausende "politisch unzuverlässige" Personen aus dem Grenzgebiet umsiedeln. Der Bericht über den Verlauf der Aktion in Thüringen liefert neben interessanten Statistiken bemerkenswerte Zeugnisse von Widerstandshandlungen.
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